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  #8  
Alt 30.04.2004, 19:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Patientenverfügung

Ich habe nun heute das Rechtliche für mich als Kranker geregelt. Zu der Patientenverfügung kann ich sagen, das es von Vorteil wär, wenn eine Vorsorgevollmacht dabei ist. Ist nicht zwingend, aber mit dieser Vollmacht hat die Person meines Vertrauen, uneingeschränken Einblick in die Krankenakte.
Eine Patientenverfügung sollte alle 2 Jahre erneuert werden. Dies Alles hat mir der Notar ganz ausführlich erklärt.
Ich wünsche euch alle noch viele Verlängerungen.

Liebe Grüsse
Gunter
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