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  #1  
Alt 08.02.2011, 15:46
Benutzerbild von Gina36
Gina36 Gina36 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Die vom Versorgungsamt verweisen auf die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV),diese findet man im Internet.

Dort steht:
Nach Entfernung eines malignen (bösartigen) Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeit
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0 50
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0 60
in höheren Stadien wenigstens 80

Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.


Also für mich eindeutig, ich bin mir sicher ich bin im Recht! Bei meinem nochmaligem Anruf heute Nachmittag wurde mir gesagt, ich soll entweder einen Änderungsantrag stellen (dauert aber länger als meine Widerspruchsfrist ist) oder über das Sozialgericht klagen!

Was soll ich machen?
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  #2  
Alt 08.02.2011, 16:43
Ortrud Ortrud ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Also Gina, das verstehe ich nicht.
Wenn Du einen Änderungsantrag stellst, müsste der doch die Widerspruchsfrist unterbrechen, d. H. sie müssten erst über den Änderungsantrag entscheiden, wenn Du ihn innerhalb der Widerspruchsfrist gestellt hast.

Oder liege ich da falsch?
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  #3  
Alt 08.02.2011, 16:47
babsi2806 babsi2806 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Liebe Gina,

ich würde - bevor ich einen Änderungsantrag stelle -auf jeden Fall Widerspruch bzw. Klage einreichen, damit die Frist nicht versäumt wird und es dann nicht APRIL APRIL heisst.

Ein Widerspruch kann fristwahrend eingelegt werden und muss nicht sofort begründet werden. Für eine Klage zum Sozialgericht gilt das gleiche.

LG Babsi

Geändert von babsi2806 (08.02.2011 um 16:51 Uhr)
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  #4  
Alt 08.02.2011, 16:50
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina,

ich selbst würde iun dieser Situation persönlich vorsprechen.
Wenn du Glück hast ist damit der Fall erledigt,
wenn nicht weise eben dort darauf hin, dass du vor das
Sozialgericht gehst.
Soweit werden die dort es wohl nicht kommen lassen?

Der "gute Mann" am Telefon war wohl eher der Hausmeister,
selbst der würde aber wohl wissen, dass Brustkrebs ein
Mammacarzinom ist.

Gruss und viel Glück

Rosita
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  #5  
Alt 08.02.2011, 17:12
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Gina36 Gina36 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Zitat:
Zitat von Ortrud Beitrag anzeigen
Also Gina, das verstehe ich nicht.
Wenn Du einen Änderungsantrag stellst, müsste der doch die Widerspruchsfrist unterbrechen, d. H. sie müssten erst über den Änderungsantrag entscheiden, wenn Du ihn innerhalb der Widerspruchsfrist gestellt hast.

Oder liege ich da falsch?
Keine Ahnung, kennt sich jemand damit aus?
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  #6  
Alt 08.02.2011, 17:51
Jobeth Jobeth ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina,

allgemein bei Verträgen usw. kenne ich es so, dass ein Änderungsantrag dann gestellt werden kann, wenn die Widerspruchfrist vorbei ist und die "Sache" in Kraft getreten ist. Aber so lange die Widerspruchsfrist noch nicht um ist, dann widersprechen. Aber vielleicht weiß das einer noch genauer.

Hast du bei dir im Ort keine Beratungsstelle? So viel wie ich weiß, ist auch der VdK Ansprechpartner dafür.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...6vwtRDebH7O5s5
__________________
Liebe Grüße
JoBeth
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  #7  
Alt 08.02.2011, 23:39
Urmel62 Urmel62 ist offline
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Ort: Im wilden Süden
Beiträge: 6
Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Es lautet nicht Änderungsantrag , sondern " Leidensverschlimmerungsantrag"

dieser kann jederzeit gestellt werden und begründet eine völlig neue Prüfung der Situation.
Hier versaeumt man auch keinerlei Fristen bezüglich des Widerspruchs.

Die Unterlagen kannst Du dir downloaden.(zuständiges Versorgungsamt)

Gruessle

Urmeli
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  #8  
Alt 09.02.2011, 11:09
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina,
auf jeden Fall erst einen Widerspruch per Einschreiben schicken, dann
läuft erst mal der. Mit dem Änderungsantrag wollen die Dich nur ab-
wimmeln. Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, geht nämlich
nichts mehr. Die Änderung ergibt sich dann von selbst und wenns beim
Sozialgericht ist.
Das mit den 2,4 Jahren kann nie und nimmer stimmen. Kannst Du vielleicht
auch noch eine andere Beeinträchtigung anbringen, überlege mal.
Lass Dich nur nicht unterkriegen.
Nächste Möglichkeit wäre, dem VDK beizutreten, die helfen dir sicher, wenn
Du es alleine nicht schaffst.
Gruss Altmann
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  #9  
Alt 09.02.2011, 11:12
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Ach und nochwas,
wie Mimmi schon schreibt, mit der Tumor-Formel.
Ich hatte auch ein invasives MC mit DCIS-Anteil und habe GdB 50 für 6 Jahre, welchen ich eigentlich garnicht haben wollte.
Gruss Altmann
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