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#1
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Hallo an Euch alle,
Ihr habt vollkommen Recht, man kann die EU-Rente ohne Behinderung beantragen und auch gewährt bekommen. Der festgestellte Grad der Behinderung ist evtl. ein Faktor (von vielen) bei der Gewährung der Rente. Das Alter des Antragstellers ist auch ein sehr wichtiger Faktor sowie die Art der Behinderung. Es gibt ja auch viele Leute, die im Rollstuhl sitzen und arbeiten!!!!! Die haben ja auf jeden Fall eine Behinderung. Mit 20 oder 30 hat man noch ein ganzes Berufsleben vor sich und wird auch evtl. noch umgeschult. Mit Ende 50 und einer Behinderung liegen ja nicht mehr so wirklich viele Berufsjahr vor den Betroffenen. Sicher ist doch, dass auch die Rentenversicherung immer den Kosten-Nutzen-Faktor vor Augen hat. Lieben Gruß Billa |
#2
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Ja, ihr habt ja Recht.
Ich bin da was durcheinander gekommen. Ich habe das mit der Rente verwechselt, welche man als SB früher bekommt. Klar kann man ohne GdB EU-Rente bekommen. Aber mit gehts besser. Weil es müssen schon Belastungen vorliegen, aus welchem Grund man nicht mehr arbeiten kann. Es kann aber auch Berufunfähigkeit vorliegen, dieses ermöglicht natürlich keinen GdB. Sorry Gruss Altmann |
#3
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Hallo Billa,
Du sprichst von Kosten/Nutzen-Faktor für die DRV???? Von welchem Nutzen sprichst Du? Denkst Du wirklich, die scheren sich um Deinen Nutzen. Die DRV denkt nur an die eigenen Kosten und das ist Fakt. Gruss Altmann |
#4
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Hallo Altmann,
nein, ich spreche nicht von meiner Kosten/Nutzen-Rechnung sondern von der der Rentenversicherung. Soll heißen: Umschulung oder auch - was ja in größeren Firmen immer wieder passiert - eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes,macht ja für die Rentenversicherung nur so wirklich Sinn, wenn der Betroffene noch ein paar Jahre arbeiten kann und nicht schon kurz vor der Rente steht. Schönen Abend Billa |
#5
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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:45 Uhr) |
#6
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Hallo abertausendweit,
dass die da immer solange brauchen mit den Rentenbescheiden. Ich habe auch im Dezember 2010 eingegeben und noch keinen Bescheid, immer nur komische Nachfragen. Also das mit den 63 stimmt schon noch, aber es kommt auf den Jahrgang deiner Mutter an. Bei 1951 ist so ein Knackpunkt. Und dann kommt es noch drauf an, ob zum Rentenbeginn die SB noch vorliegt. Wenn man Pech hat, läuft der Ausweis dann aus. Die finden schon noch ein paar Mätzchen raus um irgendwie zu sparen, jetzt ist ja sogar 69 Rentenalter im Gespräch. Ja und wegen der Rente Deiner Mutter, es könnte doch sein, dass die Altersrente höher ausfällt, als die kleine EM-Rente. Also wenn das so ist, dann nichts wie ran an die Altersrente. Wenns geht kann sie dann da unbegrenzt dazu verdienen, was ich aber nicht glaube. Unser Alter will doch keiner mehr und ich muss so sagen, wenns so weiter geht, kann ich auch garnicht mehr. Gruss Altmann |
#7
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hi
zum auslaufen des SB Ausweises: 1. Widerspruch einlegen 2. vor das Sozialgericht gehen denn formal ist man dann noch schwerbehindert..... ist man dann in Rente kann man das Klageverfahren zurückziehen... eine gängige Praxis Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
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