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Alt 10.03.2011, 17:57
MissLisa MissLisa ist offline
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Beiträge: 10
Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

@waldi50:vom SOVD hat er sich 2005 schon einmal vertreten lassen (auch wg. Einstandsgemeinschaft, damals noch Eheähnliche Gemeinschaft), aber die haben damals eindeutig M...t gemacht. Daraufhin ist er wieder ausgetreten. Evtl. wird er es beim VdK versuchen, aber im Moment ist er gesundheitlich recht wenig in der Lage, sich überhaupt zu kümmern.
@elisabethh.1990: habe mir die Links angeschaut. So haben wir bisher auch die Anträge auf einstweilige Anordnung begründet. Aber im konkreten Fall muss es schon ein bischen mehr sein, da erstens die Eilbedürftigkeit stärker betont werden muss (Hauptsacheverfahren gegen eine Entscheidung läuft ja bereits).
@mischmisch: egal ob ich ihn Mitbewohner oder sonstwie nenne. Es geht darum, dass er mein Untermieter ist, wir nicht gemeinsam wirtschaften und ich nicht unterhaltspflichtig bin. Und von irgendwas muss er ja leben. Er kann ja nicht mehr lange seinen Freunden und Bekannten auf der Tasche liegen, die ihm derzeit mit kleinen Darlehen und bei der Krankenversicherung helfen.
Er ist aber aufgrund der Krebserkrankung von meiner Hilfeestellung abhängig. Vom Einkauf bis hin zur Aufmunterung, sich doch mal wieder zu rasieren, wenn er depressiv tagelang nur im Bett liegt. Weiss nicht, ob "Mitbewohner" dann der richtige Ausdruck ist in dieser Lebenssituation. Und "Freund" ist ja noch missverständlicher. Aber egal: das sind Wortspiele, die vom eigentlichen Problem ablenken.
Schönen Gruß sendet MissLisa
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