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Info/Reha Widerspruchsbegründung
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Geändert von Dany11 (04.03.2012 um 20:33 Uhr) Grund: ... |
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AW: Info/Reha Widerspruchsbegründung
Hallo,
es gibt bestimmt bei Dir in der Umgebung eine Geschäftsstelle der VDK. Das ist ein Verein, der sich für Behinderte einsetzt. Wenn ich richtig informiert bin, muß man zwar Mitglied werden, aber der Monatsbeitrag ist nicht besonders hoch. Bzgl. der Widerrspruchs sind bestimmt Fristen einzuhalten. Vielleicht kannt Du zuerst den Widerspruch einlegen und darin mitteilen, dass die nähere Begründung folgt. Viel Erfolg Doro |
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AW: Info/Reha Widerspruchsbegründung
Hmm, danke, daran hab ich auch schon gedacht, dann ist erstmal die Frist gewahrt.
Du hast Recht, es gibt hier nen VDK, wollte den schon mal in Anspruch nehmen. Aber das geht auch nicht von heute auf morgen.... Soweit ich weiß (aus tel. Auskunft) sind die nur 1 - 2 x im Monat da und dann auch nur vormittags. Tja, mein PP - persönliches Pech, daran ist schon die Beratung im Winter gescheitert, denn ich muß mir dann dafür nen Tag Urlaub nehmen.... Aber das wäre auf jeden Fall eine Option, erst mal die Frist wahren und dann zu denen ..... weitere Ideen? MUSS / SOLLTE unbediingt jemand mich bzw. das Lymphödem beurteilen, hab ich überhaupt ne Chance, wenn ich das selbst begründe ... :-( |
#4
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AW: Info/Reha Widerspruchsbegründung
Liebe Dany,
es ist für Dich sicherlich arg belastend, wenn eine für Dich hilfreiche Reha-Maßnahme abgelehnt wird. Ich gehe mal davon aus, dass Du einen "richtigen" Bescheid erhalten hast? Dies wäre dann der Fall, wenn unter Nennung der Rechtsgrundlage auf Deinen speziellen Fall bezogen der Antrag begründet abgelehnt wurde. Zudem sollte er eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, hast Du einen Monat (nicht 4 Wochen) Zeit, schriftlich oder je nachdem auch zu Protokoll der Geschäftsstelle Widerspruch einzulegen, wenn sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Widerspruch als das zulässige Rechtsmittel ergibt. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Behörde eingeht Zur Fristwahrung kann der Widerspruch zunächst ohne Begründung eingelegt werden, in der Regel wird die Behörde Dich auffordern innerhalb einer Frist den Widerspruch zu begründen. Inhaltlich kann ich zu Deiner Sache leider nichts beitragen, da ich mich mit Lymhödemen nach BK nicht auskenne, denke aber, dass eine Widerspruchsbegründung, die durch ein fundiertes ärztliches Attest gestützt wird, sicherlich hilfreich sein dürfte. Je nach dem, wie Deine finanzielle Situation ist, kann es sein, dass Du Anspruch auf Beratungshilfe hast (das ist sowas wie Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich - http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/index.html) und einen Anwalt aufsuchen kannst. Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig helfen können und ich wünsche Dir viel Erfolg Herzlich ulphin |
#5
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AW: Info/Reha Widerspruchsbegründung
Hallo,
(wieder mal schlaflos) mal der letzte Stand der Dinge... ich hab Widerspruch eingelegt, sogar dreifach, einmal schriftlich per Einschreiben, nach 3 Wochen, dann noch mal per Fax, nachdem ich telefonisch erfragt hatte, ob er denn auch sicher angekommen sei (und dort wegen digitaler Erfassung dazu nichts genaues gesagt werden konnte) und dann erneut am Tag des Fristablaufs ein drittes mal, weil am Vortag leider wiederum eine Faxnummer genannt wurde, die auch nur digital erfasst wurde.... Ich geh also mal davon aus, das eine telefonische Eingangsbestätigung nun denn auch ausreichen musss tz tz tz Allerdings hört das "kämpfen" weiterhin nicht auf. Ich hab ein paar sehr nervenaufreibende Wochen hinter mir. Wegen Sehstörungen war ich im MRT, und zwar von Kopf und Halswirbelsäule. Dabei kam raus, dass ich einen Bandscheibenvorfall und eine -protrusion habe, den Vorfall auf Th3/4 und die Protrusion (die für die Sehstörungen verantwortlich sein soll) auf C5/6. Hab schon ein Rezept für 6 x Extensionsbehandlung. Ich war natürlich besorgt, dass da was anders bei rauskommen würde, auch wenn ich diese Sehstörungen immer in Verbindung mit Bewegungen des Kopfes bzw. der HWS hatte. Dann war ich total erfreut, dass es "nur" Bandscheibenschäden waren, könnt ihr euch vielleicht denken.... Am übernächsten Tag ging die Achterbahn dann aber weiter, hatte wieder mal tierisch Angst, weil ein Orthopäde den Verdacht auf ne Metastase bei Ödemschwellung, etwas tiefer, äusserte. Naja, nachdem dann ein Radiologe das ganze angeschaut hat,war der Verdacht ausgeräumt, etwa 4 Std. später. Aber diese 4 waren für mich die Hölle, könnt ihr euch vorstellen... Mein "Problem" jetzt: Ich hab ja die Reha für das Lymphödem beantragt, der Antrag liegt der Rentenversicherung in Berlin vor. Jetzt hab ich ja ne zusätzliche Diagnose, diese Bandscheibenschäden, die wirklich unlustige Sehstörungen machen und mich ziemlich beeinträchtigen. Ich mein, ich hab ja nen Beruf in Vollzeit am PC, Bildschirmarbeitsplatz. Und wenn ich das nicht in den Griff kriege..... Die Klinik in der ich die Reha machen (werde und will), kann aber nichts für die Bandscheiben tun. Kann ich denn eine ambulante Rehamassnahme noch bei der Krankenkasse beantragen? Also nicht so ne amb. Rehasportmassnahme (50 Einheiten in 18 Monaten), sondern eben statt stationär ambulant, aber zusammenhängend über 3-4 Wochen tagsüber und dann abends wieder ins eigene Bett... Ich weiss wirklich nicht, wer mir da Auskunft geben kann. Und bevor ich jetzt zur Krankenkasse laufe, vielleicht hat ja jemand Tipps für mich. Ich weiss, was ich auch immer für komplizierte Dinge hab, ich kanns auch nicht ändern ....puuuhhhh :-( |
#6
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AW: Info/Reha Widerspruchsbegründung
"erwartungsgemäss"
setzte heute dann meine Regelblutung wieder ein, menno, jetzt muss ich morgen erstmal hören, WO denn mein Hormonstatus so steht. Hab doch schon grad genug "um die Ohren".... darf ich jetzt mal bißchen (vor mich hin-)fluchen ? "....." ---> (ZENSIERT) Geändert von gitti2002 (19.04.2011 um 21:32 Uhr) Grund: zusammengeführt |
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