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#1
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AW: KK will Zahlung einstellen
Moin
@Barbara_vP Ich muss da erstmal abwarten,was die "Fachärzte (Chirurg+Neurochirurg)" dazu sagen.Die Mitarbeiterin des VdK meinte,die KK akzeptiert nur Aussagen von Fachärzten und nicht vom Haus- bzw Allgemeinarzt. So war heute beim AA und habe die Bescheinigungen für KK(Entgeldersatzbescheinigung) und Arbeitgeber(Arbeitsbescheinigung) erhalten,den Gesundheihtsfragebogen habe ich gleich da ausfüllen können. Muss nun warten bis ich die Bescheinungen vom Arbeitgeber und KK zurück erhalte und dann kann ich einen Thermin vereinbaren beim AA zur Abgabe des Antrages auf ALG 1. Habe aber auch auf Nahtlosigkeit hingewiesen.Nur sehe ich da nichts auf den Fomularen,wie nach gem. §215 SGB III usw .Die haben aber extra Sachbearbeiter für Behinderte. Nicht das die nicht verstanden haben oder gibt es für die Nahtlosigkeit keine extra Formulare? mfg |
#2
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AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo det
nein es gibt keine extra Formulare für das Nahtlosigkeitsgeld. Du musst auch ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst, sonst gibt es kein geld. Vom Amtsarzt des Arbeitsamts wirst du beurteilt und dann für 117 oder §^125 eingestuft. Ja eine schwerbehindertenabteilung beim Arbeitsamt gibt es Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo
@Barbara_vP Wieso muss ich eigentlich ankreuzen,das ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe?Ich bin doch nicht gekündigt. Was mich da mehr beschäftigt,ist der Fakt,muss ich denn weiterhin Krank geschrieben werden?Und von wem?Meine Hausärztin würde das auch weiterhin tun,weil sie nach dem Belastungstest der Meinung ist,das ich nicht arbeiten könne.Sie will aber erst abwarten,bis das Problem mit meiner Schulter geklärt ist. Das Problem ist auch noch,das meine Ärztin ab 23.5 für 2 Wochen Urlaub hat und meine Krankschreibung nur bis 22.5. geht,da ja meine KK ab 23.5. die Zahlung sowieso einstellt. mfg |
#4
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AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo det
das liegt daran, dass es kein Formular für das Nahtlosigkeutsgeld gibt, sondern es ist das Formular für die "normale Arbeitslosigkeit". Kreuzt du nicht an (dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst) dann gibt es kein geld. Es ist paradox, du bist noch beschäftigt...und beantragst formal Arbeitslosengeld ich habe mir damals formlos, bescheinigen lassen, dass ich arbeitsunfähig bin. Die beurteilung des Amtsarztes hat 11 Monate gedauert (und 12 Monate bekam ich geld :-)) Lass dir von deioner Ärztin vorher eine Bescheinigung geben. Hast du schon einen Termin beim VDK oder SVOD? LG Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#5
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AW: KK will Zahlung einstellen
Ja hallo Det,
wenn ich das so lese, musst Du erst mal mit Deinem Arbeitgeber klar Schiff machen. Abklären, wie es weitergehen soll. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst, muss er Dir kündigen. Dann ist erst das AA zuständig. Also wer dann weiter zahlt, wenn die KK nach 78 Wochen einstellt, habe ich keine Ahnung. Du könntest nur plädieren, dass es sich wirklich um eine neue Krankheit handelt, dann müssen die zahlen. Kann ich mir garnicht anders vorstellen, kann aber auch ein Kampf werden, aber die müssen, wenn alles rechtlich passt. Ansonsten Sozialamt, kann mich aber auch irren. Gruss Altmann |
#6
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AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo
auf keinen fall die Kündigung akzeptieren!!!! Das Nahtlosigkeitsgaled ist ein Überganz zwischen Krankengeld und Rente bei einer vielleicht folgenden befristeten Rente muss dein Arbeitgeber dir den Platz freihalten. Erst wenn die Rente unbefristet ist, darf der Arbeitgeber kündigen. Aber überlge mal: sollte das Arbeitsamt dich für vermittelbar halten, wer stellt dich denn ein? Krank! in einem bestehenden Arbeitsverhältnis? wenn du "gezwungen wirst bewerbungen zu schreiben dann schreib sie: ich bin derzeit arbeitsunfähig krank und werde nach meiner Genesung in mein jetztiges Arbeitsverhältnis zurück gehen.... Welcher Arbeitgeber stellt dich da ein? keiner. Beantrage das nahtlosigkeitsgeld, lege Widerspruch bei der KK ein. Sollte die KK weiter zahlen müssen, so holt sie sich das Arbeitsamt das Geld von der KK zurück. Diese Zahlungen werden alle unter den behörden verrechnet. Aber lass dich nicht kündigen!!!! Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#7
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AW: KK will Zahlung einstellen
Moin
@Barbara+Altmann Ich werde doch auch nicht gekündigt.Hatte eben ein Gespräch mit einer Dame von der Lohnbuchhaltung.Sie wollte nur von mir wissen wann mein KG ausläuft und das sie das Formular über ALG_1 an die KK weiter geleitet hat,weil die da auch noch was ausfüllen müßten.Die KK würde es an mich schicken. Es geht da um das sogenannte aussteuern.Die Dame frage mich ob ich kündigen wolle,meine Antwort natürlich,Nein.Habe ich auch gesagt,das es sich bei dem ALG_1 Antrag um den §125 SGB III handelt,da wußte sie dann schon Bescheid. Da ich ja nun kein Krankengeld mehr bekomme,wer bekommt dann die Krankmeldung und brauche ich die überhaupt noch? mfg |
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