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AW: KK will Zahlung einstellen
Moin,moin
Gestern ist nun das Schreiben vom AA gekommen,darin steht,das meine Leistungsfähigkeit so weit gemindert ist,dass ich nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne.Nun werde ich aufgefordert einen "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente" zu stellen. Mein Anspruch auf ALG1(§125 Absatz.1 Satz 1 SGB III) geht bis Nov.2012 Soweit ist mir das klar Dieser Satz irritiert mich nun doch schon etwas, "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen,gilt dieser Antrag als Rentenantrag" Wenn ich das richtig verstehe,heißt das für mich,sollte die DRV eine Reha ablehnen gilt der Antrag als Rentenantrag.Aber,im März 2011 wurde mein Rehaantrag vom vorigen Jahr,entgültig(nach Widerspruch) abgelehnt.Und nu??? Verstehe nur das weitere Vorgehen nicht?Bekomme ich dann extra noch mal einen Rentenantrag zu gestellt? VdK meinte.Ich solle den Rehaleistungs-Antrag ausfüllen,ebenso die "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" und habe dafür 4 Wochen Zeit.Auf eine Antwort kann ich bis zu 12 Wochen warten,so schnell wäre die DRV nicht.Wenn die Antwort dann kommt,sehen wir weiter. LG@Alle |
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