#1
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Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?
Hallo Zusammen,
weiß jemand ob es rechtlich möglich ist, während man krank geschrieben ist einen Erholungsurlaub, z.B. zwischen der Therapie, zu machen? Hier ein paar Meinungen die ich im Netz gefunden habe: 1. Darf ich in den Urlaub fahren? Nein. Sie sollen gesund werden, das ist das Entscheidende. Ihr Arbeitgeber zahlt während der Krankheit den Arbeitslohn weiter. Deshalb kann er – und können die Kollegen – wohl erwarten, dass man den „gelben Schein“ nicht zur Urlaubsverlängerung missbraucht. Wenn Ihr Arzt einen Ortswechsel zur Genesung anordnet, ist das natürlich etwas anderes. Quelle Bild.de 2. Wenn ein Arzt ein Attest auf die Durchführung eines Urlaubes ausstellt, kann kein Arbeitgeber etwas dagegen tun. Quelle: N24, wer weiß was 3. Außerdem habe ich das folgende Zitat gefunden: Christoph Schmitz-Scholemann, Richter und Pressesprecher am Bundesarbeitsgericht: „Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet.“ Danke vorab für die Antworten! Geändert von Äskulab (05.08.2011 um 02:40 Uhr) |
#2
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AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?
Pkt 3 ist richtig!!
Man darf sich während der Krankschreibung aufhalten wo man möchte, zur Vorsicht sollte man das aber mit dem Arzt abstimmen. Bei starker Erkältung, Lungenerkrankungen usw. bspw. an die Ost- oder Nordsee fahren macht möglicherweise sogar Sinn. Wie ein Urlaub während der Zeit auf Kollegen und Arbeitgeber wirkt ist natürlich eine ganz andere Sache. Das sollte man bei seiner Entscheidung bedenken. Gute Genesung Peter
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--------------------------------------- Ich : Hochmalignes B-Zell NHL, festgestellt 08.2003; 6 x R-CHOP; Vollremission seit 01.2004. Meine liebe Frau: Foll. NHL Stadium 3, MGUS; festgestellt 11.2006; "Wait and Watch";6 mal R-CHOP seit 03.2007; Therapie abgeschlossen; Ergebnis vom Zwischen-CT: "Remission" |
#3
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AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?
Zitat:
Mit dem Arzt abstimmen? Mündlich oder kann der was schriftlich ausstellen? Gegenüber meinen Kollegen hätte ich keine Bedenken, da ich den Urlaub mache um wieder arbeitsfähig zu werden. Lieben Gruß
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_ 31.03.2011: Hochmalignes großzelliges B-Zell-Lymphom Stadium II B (Nachtschweis) Manifestation: supraclavikulär li., retroclavikulär re., mediastinales Bulk: 10x8,5 cm, li. hilär mit Ummauerung der li. Oberlappenarterie Behandlung: Studie 2004-3 Protokoll UNFOLDER 14 6 x R-CHOP-14 mit RX [U] / Ergebnis: 92 % Rückgang 6 Wo. Bestrahlung 39,6 Gy / Ergebnis: 94 % Rückgang Therapieende: 19.09.2011 Verlaufskontrollen unauffällig |
#4
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AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?
Hallo ihr Lieben,
man kann durchaus Urlaub machen, während einer Krebserkrankung ist man ja auch meist länger krankgeschrieben als die 6 Wochen, die der Arbeitgeber noch zahlen muß (während der Zeit würde ich allerdings nicht verreisen..). Danach kommt ja der Krankengeldbezug. Deshalb sollte man immer mit seiner Krankenkasse absprechen, wie sie zu Urlaub stehen (den natürlich auch ein Arzt "genehmigen" sollte). Mir wurde damals gesagt, ich dürfe fahren, wenn es jedoch Ausland wäre, nur mit ärztlichem Attest und nur in Gegenden mit guter medizinischer Versorgung.....Von längeren Flugreisen wurde dringend abgeraten aufgrund der langen Strahlentherapie... Also, immer erst die KK fragen, es scheint da auch unterschiedliche Regelungen zu geben und die müssen ja schließlich zahlen......Gerade bei einer anstrengenden Krebstherapie kann es ja auch Balsam für Körper und Seele sein, mal "rauszukommen", jedenfalls solange man dafür fit genug ist.... Liebe Grüße Petra |
#5
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AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?
Hallo Ihr!
Bei mir war es während Krankengeldbezug kein Problem, ich war zwei mal im Urlaub. Mein Arzt hat ein Brieflein geschrieben, dass das für meine Genesung förderlich ist, damit bin ich zur KK (Drei Buchstaben, D Am Anfank und K am Ende) und hab innerhalb von 2 Stunden "grünes Licht" bekommen. Eine Mount Everest Besteigung wäre wahrscheinlich nicht gegangen, aber da hätte mein Doc auch nix geschrieben ... Ich weiß, dass z. B. mein Onkologe sogar während der Chemo dafür ist, dass man, soweit möglich, mal "raus" kommt. Also: Offener Umgang, Kasse fragen, und ab ins Blaue! Calypso Ach ja: Das bezog sich natürlich auf die länger dauernde Krebstherapie. Während einer normalen Krankschreibung würd ich das auch nicht machen, obwohl es da auch geht, wenn der Arzt es für gut und heilsam befindet. Aber ... es kommt wirklich nicht so gut gegenüber den Kollegen. Geändert von Calypso (05.08.2011 um 21:39 Uhr) |
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