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Teilzeitarbeit in Elternzeit --> Krankengeld danach???
Hallo,
bei uns steht noch keine endgültige Diagnose, ich möchte mich aber schon mal (anonym) informieren, wie denn unsere Situation mit Krankengeld aussehen würde. Folgendes: Ich Studentin, mein Mann, evtl. ab sehr bald für längere Zeit krank. Mein Mann macht derzeit Elternzeit bis Dezember und arbeitet währenddessen 10% weiter. AG ist sehr kooperativ! Ab Dezember würde er wieder zu 75% arbeiten (laut Vertrag). Wie wird das Krankengeld berechnet, wenn er z.B. ab Oktober krankgeschrieben wäre bis z.B. März? Bei der Krankenkasse möchte ich ungern jetzt schon anfragen, sonst hängen die uns nachher an, dass wir nur deshalb die Elternzeit wieder gewechselt haben etc. pp. Über kompetente Antworten würde ich mich sehr, sehr freuen!!! |
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AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit --> Krankengeld danach???
Liebe Suprima!
Herzlich willkommen im Forum, obwohl Du Dich aus einem traurigen Anlass angemeldet hast! Als immatrikulierte Studentin hast Du die Möglichkeit die Dienstleistungen des Studentenwerkes in Anspruch zu nehmen, dazu gehört auch die kostenfreie Rechtsberatung. Bitte schaue einmal auf die Webseiten des Studentenwerks an Deinem Studienort! Solltest Du nichts finden, dann frage beim ASTA oder der Fachschaft nach. Das Studentenwerk berät auch zu anderen sozialen Fragen wie z.B. der Kinderbetreuung. Sollte das Krankengeld Deines Mannes sehr niedrig ausfallen, dann habt Ihr sicherlich die Möglichkeit noch andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, also scheut Euch nicht, die entsprechenden Anträge zu stellen. Zitat:
Bei vielen Tumorerkrankungen ist es so, dass mit ca.1 Jahr Arbeitsausfall zu rechnen ist. Die meisten beginnen nach den Behandlungen mit einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Berufsleben, um die Belastung allmählich zu steigern. Ein voller Arbeitstag mit 8 Stunden ist sonst kaum zu schaffen. Dies sind nur allgemeine Erfahrungen! Ich wünsche Euch alles Gute! Elisabethh. |
#3
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AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit --> Krankengeld danach???
Hallo Elisabeth,
stimmt, die Rechtsberatung des Studentenwerks hatte ich schon fast vergessen, das werde ich im Zweifel mal noch nutzen. Ansonsten werd ich einfach mal am Montag bei der Krankenkasse anrufen. Wenn wir für meinen Mann volles (also nach dem alten Einkommen berechnetes) Krankengeld bekommen, dürften wir damit irgendwie hinkommen, Wohngeld haben wir jetzt, während der Elternzeit, auch ein wenig bekommen, für alles andere ist "leider" das Vermögen zu hoch, aber das möchte ich auch nicht zuuu sehr aufbrauchen, das brauchen wir evtl. noch früh genug. Vielen Dank und euch allen auch alles Gute!!! |
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