#16
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Marlem,
da möchte ich mich Maduscha anschliessen. Dein Steuerberater benötigt für die ESt.-Erklärung lediglich eine Kopie deines Ausweises! @boebi. Du bist wirklich der Ansicht, ein an Krebs erkrankter Mensch sollte auch sein Hansaplast für den geschnittenen Finger absetzen?? Na danke! Gruss mischmisch |
#17
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Mischmisch:
das Pflaster ist ein Beispiel. Wir haben genug, was wir selber zahlen müssen und wenn, wie bei mir für 50€ Mundspülung im Monat. Das brauchst Du nicht ins lächerliche ziehen. Hallo Altmann: Bei mir ist die Belastungsgrenze immer überschritten und es lohnt sich. Es ist klar, das die Belastungsgrenze nicht mit den 1% (Behinderung und chronisch Krank)der Krankenkasse zu tun hat. Gruß Boebi Geändert von boebi (16.09.2011 um 11:20 Uhr) |
#18
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
kann mir aber für diese keinen neun suchen da ich in ein Paar Tagen ins Krankenhaus gehe und da sollte das dann alles über den Tisch sein Danke aber für eure doch sehr schnelle Hilfe ;-)))) VGL Markus |
#19
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
nein ich meine schon die Angabe bei den aussergewöhnlichen Belastungen beim Finanzamt und EKST-Erklärung, nicht KK. Ja wenn man eine viel grössere Ausgabe hat, kommt vielleicht in Betracht, dass man daraus einen Steuervorteil hat, aber die muss schon sehr hoch sein. Und wenn Dein Einkommen so gering wäre, bräuchtest Du ja gar keine EKST machen. Kann ich mir alles nicht vorstellen. Gruss Altmann |
#20
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo und guten Morgen Altmann,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen. Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 € Zusätzliche Fahrkosten: Fahrten zum Arzt/ Fahrten zur TU usw. Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€ Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€ Weitere außergewöhnliche Belastungen: Z.B. Parkkosten für die Arztbesuche/TU Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel Die erreichte Belastungsgrenze der KK (angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%) Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel angenommene Gesamtkosten der weiteren außergewöhnlichen Belastungen 2.000€ Summe der Aufwendungen 3.300€ Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung von 5% entsprechen ist. Das kann jeder ausrechnen. Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€ je weniger je mehr. Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€ Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser. Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt. Ich hoffe, dass ist verständlich. Gruß und einen schönen Sonntag Boebi Geändert von boebi (17.09.2011 um 23:50 Uhr) |
#21
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AW: Schwerbehindertenausweis
Liebe Frau Altmann,
solche Dinge sollte man bei jemanden, der von sich behauptet: Zitat:
Es müssen mehr Leute Steuererklärungen abgeben als vielen bekannt ist, ob sie es tuen ist eine andere Sache. Und gemäß einem alten Buchhalterspruch - den Du bestimmt kennst - heißt es "alle Belege aufheben, wegschmeißen kann man immer noch" . Wie Du an den Erläuterungen von Boebi ersehen kannst, kann sehr wohl auch der berühmte Kleinkram auf einmal richtig gold- ähm - geldwert sein. @ all Und weil wir gerade beim Thema Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung sind. An dieser Front tut sich auch was: Grund hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Krankenversicherung steuerfrei bleiben, soweit sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau vergleichbar sind (sogenannte Basisversorgung). ......... Gerade bei gesetzlich Krankenversicherten fallen bei Inanspruchnahme vieler Leistungen Zahlungen an, die nicht durch die Basisversicherung abgedeckt werden und daher vom Versicherten selber zu tragen sind. ..... ... In konsequenter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts müsste ein steuerlicher Abzug der oben genannten Zuzahlungen auch in voller Höhe, also ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil, möglich sein. Zur Klärung dieser Rechtsfrage ist vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Verfahren anhängig. ..... .. in der Steuererklärung grundsätzlich alle Krankheitskosten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie offensichtlich unter dem Betrag der zumutbaren Belastung liegen oder nicht. Die Finanzämter werden voraussichtlich eine Kürzung um die zumutbare Belastung vornehmen. Unterbleibt der Abzug der Krankheitskosten ganz oder teilweise, sollte Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden. aus http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=39026
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. Geändert von J.F. (18.09.2011 um 10:52 Uhr) |
#22
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
ja ich bin Buchhalterin und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss". Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus. Sicher ist es besser, wenn man immer einen Nachweis hat, ich hebe sogar die Aldi-Rechnungen auf, schon mal wegen dem Umtausch. Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten. Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die liegt bei 900 Euro. Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber scheinbar gewollt. Sorry, ist meine Meinung. Gruss Altmann |
#23
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Altmann und guten Morgen,
Du hast scheinbar immer noch nicht richtig gelesen. Die Erklärung mache ich mit jedem Steuerprogramm alleine. Seit Jahren bekomme ich Centgenau das wieder, was ich einreiche und das ist nicht wenig. Gruß Boebi |
#24
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Altmann,
Zitat:
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Stimmt, die lass ich Dir auch. Mich stört nur das laienhafte Wissen, dass Du unbedingt an den Mann bringen möchtest. Nichts für ungut. Ist halt meine Meinung
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. |
#25
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AW: Schwerbehindertenausweis
hallo
anscheinend reagieren die Steuerbeamten ganz unterschiedlich: manche krankheitsbezogenen Kosten werden nicht anerkannt (Fahrtkosten Parkkosten, Zahn/Brille)... Einspruch eingelegt- abgewiesen - und gerichtlich dagegen vorzugehen- keine Kraft. In meinem früheren Wohnort ging alles problemlos durch und jetzt nicht...... und mit den normalen (Praxisgebühr, Phsiogebühr, Arzneimittel) komme ich nicht über den Betrag ...mit den anderen wäre ich schon drüber.... Finanzämter sind schon unterschiedlich Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#26
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Barbara,
vorweg gesagt. Ich bin kein Steuerberater und kann auch keine Rechtsberatung geben, aber ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung selber. Es ist nicht nachvollziehbar, das die Kosten für Brille und Zähne nicht absetzbar sein sollen. In dieser Hinsicht sind die Steuergesetze in gesamt Deutschland gleich. Die zusätzlichen Kosten für Fahrten zum Arzt, Parkosten, sind teilweise strittig. Eine Klage ist nicht kostenlos und in der Regel ohne fachliche Hilfe nicht empfehlenswert. Dazu hätte ich auch keine Nerven, die brauchen wir für andere Sachen nötiger. Gruß Boebi |
#27
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo J.F.,
muss mich doch noch mal melden. Danke für den "Laien". Wenn ich das alles nicht schon früher live erfahren hätte, würde ich ja garnichts sagen, aber diese Erfahrung hattest Du ja scheinbar nicht. Ich verdiene garnichts, also kann ich auch meine SB nicht absetzen. Konnte ich aber auch früher nicht, als ich noch was verdient hatte. Auch ein Programm kann keine Augen ersetzen, sondern der Steuerberater muss die Belege selbst in Augenschein nehmen und diverse Aspekte über- prüfen und dann entscheiden, ob diese absetzbar sind und dann in das Programm eingeben. Lese mal richtig, ich hatte nicht geschrieben, dass der kleine Mann keine Belege aufheben muss. Also irgendwie bin ich im falschen Film. Wenn das bei Euerem Finanzamt alles geht, dann macht es doch. Meins machts auf jeden Fall nicht. Gruss Altmann Geändert von Altmann (20.09.2011 um 11:31 Uhr) |
#28
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
ja jetzt sprichst du von Brille und Zahnarzt. Dieses kann natürlich viel kosten, es kommt eben auf die Höhe an und der Gesamtbetrag muss dann über der zumutbaren Belastung liegen, dann kannst Du diesen Betrag auch absetzen. Aber glaube nicht, dass Du dadurch eine Riesen- Ersparnis hast. Man kann nur was absetzen, was man vorher auch bezahlt hat. Aber man freut sich eben, wenn es das Finanzamt anerkennt. Gruss Altmann |
#29
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Altrmann,
Man konnte immer nur das absetzen, was man vorher bezahlt hat und es ist keine Ersparnis, sondern ein absetzen von entstandenen Kosten. Wen Du mal richtig gelesen hättest; die Brille und Zahnersatz waren in meiner Beispielrechnung immer mit drin. So und jetzt ist das Thema für mich erledigt. Wer nicht will, der hat schon. Gruß Boebi Geändert von boebi (20.09.2011 um 14:41 Uhr) |
#30
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo, also muss mich doch zum letzten Mal nochmal melden,
ich habe meine Broschüre des Bay. Staatsministeriums hervorgekramt, für schwerbehinderte Menschen, gibt es übrigens in jedem Bürgerbüro, Versorgungsamt, Krankenhäusern etc. Ich zitiere daraus: Sind die einem behinderten Menschen aus der Behinderung entstehenden Aufwendungen nach Abzug der zumutbaren Belastung höher als die Pauschbeträge(GdB-abhängig), so können an Stelle der Pauschbeträge die nachgewiesenen Aufwendungen, die unmittelbar infolge der Behinderung erwachsen, als aussergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Ich denke, das erklärt doch alles. Und ob der übersteigende Betrag dann über die zumutbare Belastung kommt, ist fraglich. Es gibt allerdings noch die Kfz-Zulage, welche aber erst bei einem GdB von 80 greift. Viele Grüsse Altmann |
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