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Alt 22.09.2011, 14:22
PetraK PetraK ist offline
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Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Hallo Birgit,

die Frage wurde hier schon öfter gestellt. Es ist normalerweise so, dass man sich nach Ablauf des Krankengeldes arbeitslos melden muß (bzw. sobald du weißt, wann es stoppt) und dann dort von einer Amtsärztin geprüft wird, in wie weit du arbeitsfähig bist. Liegt das bei unter 15 Stunden wöchentlich, bekommst du trotzdem ALG 1, aber nach § 125. Parallel wirst du aber sicher auch aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen, sollte die Reha nicht erfolgreich sein, folgt der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Auch wenn die von der DRV abgelehnt wird, erhältst du weiterhin ALG1, aber nur, wenn du Widerspruch einlegst. So ein Verfahren kann sich ja viele Monate hinziehen. Du wirst in der Zeit auch nicht vermittelt. Ich habe das gerade alles hinter mir. Ich war 2009 schon einige Zeit arbeitslos, als die Diagnose BK-Rezidiv kam. Das Krankengeld lief dann im Sommer 2010 aus und es folgte ALG 1 nach §125. Im Oktober hab ich dann den Rentenantrag gestellt, nach Ablehnung, Widerspruch und Gutachter wurde sie jetzt gerade bewilligt.
Die Zeit des Krankengeldes hat übrigens wieder einen längeren Anspruch auf ALG bewirkt. Da im Normalfall Krankengeld und ALG höher sind als die EW-Rente macht es schon Sinn, erst zum Arbeitsamt zu gehen. In meinem Fall (vorher nur Teilzeit gearbeitet und immer sehr wenig verdient) ist die Rente jedoch höher. Und das ALG1 gibt es nur ein Jahr (oder länger, wenn man über 50 ist), danach Hartz 4, oder eben gar nichts mehr, wenn man z.B. verheiratet ist.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Liebe Grüße

Petra
 

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