AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Hallo Birgit,
wie ich schon sagte: wenn dir das ALG 1 nach Nahtlosigkeit (§125) genehmigt wird, gilts du immer noch als "krank" und wirst auch nicht vermittelt. Wichtig ist nur, bei der Arbeitslosmeldung darauf hinzuweisen, dass du noch nicht wieder fit bist und arbeiten kannst, die Sachbearbeiter übergehen das manchmal und dann bist du schlecht dran. Also, erst zum Arbeitsamt, wenn du von der KK den Termin der sogenannten "Aussteuerung" hast und dort auf deine Beschwerden hinweisen, ob du dann den Rehaantrag, oder den dann folgenden Rentenantrag lange hinaus zögern kannst, weiß ich nicht...aber du wirst jetzt eventuell auch mehr als 6 Monate Anspruch haben....
Liebe Grüße
Petra
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