|
#1
|
|||
|
|||
AW: Unfallrente?
Hallo,
sobald es durch die BG als Berufskrankheit anerkannt wurde, steht deinem Vater eine Unfallrente zu. Die Behandlung wird dann auch von der BG übernommen. Also auch keine Medikamentenzuzahlung und Praxisgebühr, für die Krebsbehandlung. Wird er pflegebedürftig, muss er sich zusätzlich zur Pflegeversicherung auch bei der BG melden. Ich hoffe ich konnte dir helfen LG Christiane
__________________
Mein Papa: ED Dezember 2009 kleinzelliges Bronchialkarzinom gestorben am 5. Januar 2011 |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|