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#1
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AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo DiMo,
ja und noch zu Deiner Überschrift. Anspruch auf Mehrbedarf wegen Behinderung . . . . . kannst Du vergessen . . . . . So etwas gibt es nicht!! Gruss Altmann |
#2
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AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
Hallo DiMo,
was du bekommst ist bei einer Behinderung von 70%: - Steuerfreibetrag 890 € §33b EStG - Werbungskostenpauschale 0,30 € / km §9 Abs.2 EStG - Abzugsbetrag für Privatfahrten GdB 70 und Mz G bis zu 3000 km x 0,30 € = 900€ §33EStG - Stundenermäßigung bei Lehrern 3 Std/Woche Ich habe auch sehr lange auf meine Rente warten müssen, ohne Geld (mein Mann verdiente ja genug , wir sind zu viert...) Wohngeld evtl. noch beantragen, bringt auch noch etwas. Lg Lenalie
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DFSP seit 2008 |
#3
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AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
hallo
nach auslaufen des Krankengeldes hast du Anspruch auf das nahtlosigkeitsgeld (ALG 1 nach §125) Du musst dich beim Arbeitsamt melden, gilts als nichtvermittelbar (gleichwohl du Arbeit hast) alles irgendwie paradox aber ist so. Formal musst du ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst...... bei H4 bekommt man mehr sachleistung (Wohnfläche), wenn du z.B. im Rolli bist, ansonsten nicht Baaarbara
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Liebe Grüße Barbara |
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