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  #1  
Alt 06.03.2012, 14:59
Brillie Brillie ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Micha,

ich habe dein Post ehrlich gesagt nicht verstanden.. "wieso zieht sie dich runter", war eine Frage von dir?
Sie zieht mich nicht runter.. es geht mir gut.. und ich habe tatsächlich mit meinen Melanom nicht mehr all zu viel am Hut, das Lichen Sclerosus allerdings ist schon schlimm..

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es stimmt, wenn die Ärztin eine weitere 0,5 jährige Kontrolle anordnet, man den Schwerbehindertenausweis weiter behält. Sonst nichts :-)
Habe ich mich so schräg ausgedrückt? dann tut es mir leid.

Gruß Brillie
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  #2  
Alt 06.03.2012, 15:31
Benutzerbild von micha54
micha54 micha54 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Brillie,

Auf Deine Frage gibt es kein klares ja oder nein, weil Deine Ärztin immer einen Ermessensspielraum hat.

Wenn sie allerdings die Untersuchungsintervalle enger fassen will, nur damit Du Deinen Gdb erhalten kannst, dann finde ich das grenzwertig.

Und sie zieht dich runter, auf Deine Diagnose bezogen, wenn sie Dir eine Krankheit bescheinigt, die Du nicht hast.

Aber ich kenne halt nicht Deine Gesamtsituation, und da kann das auch alles völlig in Ordnung gehen. Eventuell war auch nur Dein Posting etwas unklar formuliert.

Gruß,
Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
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  #3  
Alt 06.03.2012, 17:50
franz1943 franz1943 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Zitat:
Zitat von Brillie Beitrag anzeigen
Hallo Micha,

ich habe dein Post ehrlich gesagt nicht verstanden.. "wieso zieht sie dich runter", war eine Frage von dir?
Sie zieht mich nicht runter.. es geht mir gut.. und ich habe tatsächlich mit meinen Melanom nicht mehr all zu viel am Hut, das Lichen Sclerosus allerdings ist schon schlimm..

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es stimmt, wenn die Ärztin eine weitere 0,5 jährige Kontrolle anordnet, man den Schwerbehindertenausweis weiter behält. Sonst nichts :-)
Habe ich mich so schräg ausgedrückt? dann tut es mir leid.

Gruß Brillie
also, ich verstehs auch nicht, ein M mit 0,5(5) mm Tiefe ein Glücksfall, bei mir hat bei 0,25 ein Nachschnitt mit Sicherheitsabstand gereicht,
mein Kliniksarzt hat mich bei der ersten Besprechnung schon auf den Ausweis aufmerksam gemacht und nach der OP des 1,8mm MM auch gleich auf die Kur hingewiesen, die man bekommt, allerdings wars bei mir so, dass ich schon eine Vater/Kind Kur eingereicht und auch bewilligt bekommen habe, sodass ich erst nach 3 Jahren, 2014 eine weitere Kur beantragen kann !
bekannterweise ist ein MM bis 1mm Tiefe gut zu behandeln, erst ab dann wirds kritisch, aber das ist ja bekannt

Gruss
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  #4  
Alt 07.03.2012, 14:58
Brillie Brillie ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Franz,

natürlich ist mein MM ein Glücksfall, gar keine Frage, aber ich habe eben seit einem halben Jahr noch ein Lichen sclerosus bekommen und das ist überhaupt kein Glücksfall mehr. Dafür gibt es wohl auch einen GdB, aber weniger als 50%, da ich aber nun wesentlich öfter zum Arzt muss, als mit dem MM meinte sie wohl, wenn sie die Kontrolle beim MM engmaschiger macht, kann ich die 50% behalten..

Gruß Brillie
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  #5  
Alt 11.05.2012, 15:59
Glückslara Glückslara ist offline
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Beiträge: 8
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo an alle,

mein Grad der Behinderung steht jetzt fest, er beträgt: 80%

Diagnose

Ulceriertes malignes Melanom am Rücken, Tumordicke 6,4mm,
pt4b NO MO, klinisches Stadium 3C.

Wünsche euch ein schönes Wochenende.

Gruß
Glückslara
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  #6  
Alt 25.10.2012, 20:22
mary73 mary73 ist offline
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Registriert seit: 25.10.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo zusammen,

ich muss jetzt zu meinem Verständniß einmal nachfragen.
Ich habe vor 2 Jahren ein Melanom entfernt bekommen.
Genaue Diagnose:
TD 0,3mm Clark Level 2 pT1a
in toto exzidiert

Steht mir da auch ein Behindertenausweis zu???

Wenn ja, ist so eine Behinderung beim Arbeitgeber meldepflichtig??

Danke schon mal für die Antworten.

Liebe Grüße
Mary
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  #7  
Alt 25.10.2012, 21:26
Gabi1964 Gabi1964 ist offline
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Registriert seit: 20.09.2012
Ort: Fürth
Beiträge: 62
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Einfach mal einmisch. Zur zweiten Frage: NEIN Du musst es Deinem AG nicht melden. Aber spätestens wenn eine Kündigung droht, solltest Du es, weil Dir nicht so ohne weiteres gekündigt werden könnte. Warum nicht melden? Dir entstehen doch keine Nachteile - eher das Gegenteil.
Ob Du mit Deiner Diagnose einen und welchen GDB hast kann ich nicht sagen. Mein Mann hat gestern mit seinem Nierenzellkarzinom seine 100 GdB bekommen - er war auch nicht wirklich begeistert.
LG Gabi

Geändert von Gabi1964 (25.10.2012 um 21:27 Uhr) Grund: zuviel Schreibfehler :-)
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  #8  
Alt 26.10.2012, 15:26
babs_Tirol babs_Tirol ist offline
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Beiträge: 1.674
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Mary,

normalerweise beantragt man den Behindertenausweis, sofort nach der Diagnose und bekommt den Ausweis dann für 5 Jahre.
In deinem Fall wären es dann wohl nur noch 3 Jahre weil ja schon 2 Jahre seit der Diagnose vergangen sind.

Bei der Beurteilung des GdB/MdE-Grades von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung zu berücksichtigen. Bei Hautkrankheiten mit stark schwankendem Leidensverlauf kommt ein Durchschnitts-GdB/MdE-Grad in Betracht. Häufig sind außergewöhnliche psychoreaktive Störungen zusätzlich zu berücksichtigen.

Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ);

GdB/MdE-Grad während dieser Zeit:


• nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 = 50

• in anderen Stadien = 80

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten.

Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50) haben Anspruch auf Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
https://www.rlp-buergerservice.de/bi...kategorieId=69



LG
-babs_Tirol-
__________________
"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938
-Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden-
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