![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
@Christian Was ist wenn ich noch arbeite. Wie wird mir das angerechnet.Bekomme ich zusätzlich die KM zur Arbeit hin und zurück bezahlt. Oder ist das in der Pauschale mit eingerechnet?
|
#2
|
|||
|
|||
![]()
__________________
2010: 3 x FEC, 3 x TAXOTERE, OP, 33 x Bestrahlung, Herceptin lebenslang ![]() |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Hallo im Thread,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen. Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen": http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...ersichten.html Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 € Zusätzliche Fahrkosten: Fahrten zum Arzt/ Fahrten zur TU usw. Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€ Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€ Weitere außergewöhnliche Belastungen: Z.B. Parkkosten für die Arztbesuche/TU Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel Die erreichte Belastungsgrenze der KK (angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%) Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel angenommene Gesamtkosten der weiteren außergewöhnlichen Belastungen 2.000€ Summe der Aufwendungen 3.300€ Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung von 5% entsprechen ist. Das kann jeder ausrechnen. Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€ je weniger je mehr. Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€ Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser. Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt. Ich hoffe, dass ist verständlich. Gruß und einen schönen Sonntag Boebi Geändert von boebi (01.04.2012 um 14:46 Uhr) Grund: Link an die richtige Stelle gesetzt |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Supi
![]() Dankeschön für die tollen Tips und Erklärungen ![]() Werde mich dann demnächst an die Est-Erklärung machen, mal schauen was durch geht, ich berichte dann. Lieben Gruß Wangi
__________________
|
#5
|
|||
|
|||
![]()
Huhu,
hab schon wieder eine Frage ![]() Habe gerade meinen Bescheid über die Einkommensteuer für 2012 zurück bekommen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde habe ich die 900 Euro für die 3000km Privatfahrten angegeben und zusätzlich die Fahrten zur Vierteljährlichen Kontrolluntersuchung und die wöchentlichen Fahrten zur Logopädie Therapie. Die 900 Euro wurden anerkannt, die anderen Fahrkosten nicht, mit dem Hinweis sie sind nicht aussergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG. Ist das richtig so oder soll ich Einspruch einheben? Liebe Grüße Wangi
__________________
|
#6
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Wangi,
gehe in den Widerspruch. Ich suche Dir morgen ein paar Erläuterungen heraus. Ob sich das alles lohnt (Zumutbare Belastung 5%) ist noch eine andere Sache. Bis morgen Liebe Grüße Boebi |
#7
|
|||
|
|||
![]()
Dankeschön
![]() Herzliche Grüße Wangi
__________________
|
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|