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  #24  
Alt 11.06.2004, 16:48
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
ich kann nur noch mal auf mein Posting vom 7.5.04 verweisen:

Dein Arbeitgeber sollte deshalb in die Vereinbarung folgende Formulierung aufnehmen:

Das Arbeitsverhältnis wird aufgrund aufgrund lang andauernder Erkrankung der Arbeitnehmerin und nicht absehbarer Besserung des Gesundheitszustandes aus betriebsbedingten Gründen auf Veranlassung des Arbeitgebers fristgemäß zum ...(Datum) gekündigt. Die Parteien schließen hiermit folgende Abwicklungsvereinbarung:

1. Das Beschäftigungsverhältnis wird bis zum Austrittsdatum .... usw., wie oben.

Da Du anerkannt schwerbehindert bist, muss Dein Arbeitgeber VOR Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, sonst wird die Kündigung nicht wirksam! Immer bedenken, dass das Zeit braucht. Ggf. verstreicht der Termin zur Einhaltung der Kündigungsfrist, also auch darauf achten. Die vertragliche Kündigungsfrist muss auf jeden Fall eingehalten werden, sonst gibts Probleme beim Arbeitsamt.

Gruß, Lea
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