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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hi
ups ja ich habe mich vertan Erstantrag 6 Monate Zeit Widerspruch 3 Monate Zeit das sind die gesetzlichen Fristen! (Siehe SGB) und dann kan man eine Untätigkeitslage erwägen aber vorher nachfragen bzw. eine neue Frist setzten.... So nach dem Motto "Wenn Sie binnen 14 Tage keunen bescheid erlassen erwäge ich eine Untätigkeitsklage"
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Liebe Grüße Barbara |
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