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Krankengeldbeug - ENDE
Hallo zusammen,
als erstes möchte ich Allen Lesern noch alles Gute für dies Jahr wünschen. War länger nicht hier im Forum aktiv, habe aber des öfteren mitgelesen. Zur kurzen Info: Bei meinem Mann wurde Okt 2011 Kehlkopfkrebs festgestellt, hatte bit Juni 2012 auch eine Trachestoma. Hatte eine Strahlen/Chemotherapie, wo bei der Kehlkopf erhalten wurde. Bis dato ist alles ganz gut verlaufen. Wobei der LR-Schnitt bis auf wenige Millimeter noch nicht ganz zu ist, allerdings wohl nur an der Aussenhaut. Wir drei bis fün mal die Woche noch mit abwechselnden Therapien behandelt. Mal wird geschabt, mal geätzt. Im Okt. 2012 wurde eine Fistel am Kehlkopfdeckel entfernt. Ebenso wurden Vernarbungen an der Luftröhre entfernt. Alles soweiit gut verlaufen, ohne grosse Probleme. Im grossen und Ganzen sind wir zufrieden, obwohl noch einige Nebenwirkungen da sind. ( schluckbeschwerden, Schmerzen) Aber nun mal zu meiner Frage: Im März läuft das Krankengeld aus. Heute kam der Bescheid. Was passiert nun? Lt. Brief soll mein Mann beim Arbeitsamt vorstellig werden. Und dann??? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, bzw. mit einem weiteren Entgeld. ??? Für Eure Antworten oder Ratschläge wäre ich dankbar. LG Karinelke |
#2
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo
ja das ist richtig, dass er sich beim zuständigen Arbeitsamt melden muss, er beantragt dort das sogenannte Nahtlosigkeitsgeld (ALG nach §125) Das normale ALG ist §117. Er ist dann (§125) nicht vermittelbar. Dieses Geld wird als Übergang gezahlt zwischen Ende Krankengeld und Beginn Rente z.B. In der Zeit (max 1 jahr) ist man soialversicherungsmäßig abgedeckt. Dies ist Stand meiner Dinge (allerdings war dies bei mir in 2006 ob sich was geändert hat, weiß ich nicht) Alles Gute für euch
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Krankengeldbezug - ENDE
Hallo Barbara,
verstehe ich das Richtig, erst bekommt er dieses Nahtlosübergangsgeld und dann muss mein Männe Rente beantragen? Ich glaube nicht, daß er nochmal arbeiten kann. Er bekommt nämlich sehr schlecht Luft. Zudem ist mein Männe im Prinzip seit 20 Jahren bei mir angestellt. Wir haben ein Wochenmarktgeschäft, aber dort ist er auch nicht mehr 100 %ig einsetzbar. Wegen der Atemnot , alles fällt ihm sehr schwer, was ja auch zu verstehen ist. Ich weiss auch nicht, was ich als Arbeitgeber machen muss, weißt du auch darüber zufällig etwas. Wäre toll, wenn sich auch noch andere dazu melden . Vielen Dank schonmal. Karinelke |
#4
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo Karinelke,
ich bin nicht in dem Sinn betroffen, arbeite aber im Steuerbüro, mach Löhne und hab gerade einen Fall indem die Arbeitnehmerin nun aus dem Krankengeld fällt. Sie hat einen ganz normalen Antrag auf Arbeitslosengeld ausgefüllt, indem kann man auch ankreuzen das arbeiten wegen Krankheit nicht möglich ist, usw. Als Arbeitgeber bekommst du eine Arbeitsbescheinigung zum ausfüllen. Da wird nach bisherigem Gehalt usw. gefragt. Und unter anderem nach Gründen warum kein Entgeld gezahlt wurde, da muss der Zeitraum der Krankengeldzahlung angegeben werden. Ausserdem wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgemeldet, wegen Ende der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung. (was zwar so nicht direkt stimmt, (also kein richtiges Ende der Beschäftigung vorliegt) aber eben auch keine Unterbrechnung wegen Krankengeldzahlung mehr vorliegt.) Lieben Gruss und alles Gute Dagmar Geändert von kdagmars (09.01.2013 um 22:03 Uhr) Grund: Nach Hinweis berichtigt/genauer erläutert |
#5
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo Dagmar,
ich hoffe, dass Du den Arbeitnehmer "nur" sozialversicherungsrechtlich abgemeldet hast und nicht komplett http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...ild&xid=226997 siehe Punkt 5 Da wären wir wieder beim Nahtlosigkeitsgeld als Entgelt seitens der Arbeitsagentur für Arbeit. Lohnsteuerrechtlich ist der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt. Halt mit einer "2" im Bereich Unterbrechung (einmal Krankgeldbezug, zum zweiten der Bereich der als Aussteuerung in den Stammdaten angegeben ist)
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#6
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo J.F,
logisch, hast recht, ich mach keinen Austritt, sondern nur die Abmeldung bei der Krankenkasse. Bzw. schlüssel ich nur bei Fehlzeit den Button mit Ende Krankengeldbezug, dadurch wird die SV-Meldung erstellt. lg Dagmar |
#7
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo karinelke,
ich bin in der gleichen Situation wie ihr und mein Krankengeld läuft auch im März aus.Ihr müsst euch umgehend bei der Arbeitsagentur melden und ALG nach Nahtlosigkeit beantragen.(SGB 145) Ihr könnt das auch schon vorab telefonisch machen und ihr bekommt alle Informationen dazu und sämtliche Unterlagen könnt ihr euch nach Hause schicken lassen zum ausfüllen. Wichtig ist den Gesundheitsfragebogen den ihr zum ausfüllen bekommt umgehend auszufüllen und bei eurer zuständigen Arbeitsagentur persönlich abgeben.Der Medezinische Dienst der Arbeitsagentur benötigt einige Zeit zur Bearbeitung des Fragebogens.Ihr müsst eure behandelnen Ärzte von der Schweigepflicht befreien,eure gesundheitliche Beeinträchtigung schildern und die letzten Befunde beifügen.Ich muss euch sagen das der Fragebogen und der Antrag zum ALG nach SGB 145 einige Tücken hat und man beim ausfüllen schon Fehler machen kann.Wenn für euch Fragen nicht schlüssig und verständlich sind zu beantwoten,lasst sie vorerst weg und vereinbart einen Termin in eurer Arbeitsagentur und geht dort zu zweit hin und klärt dort die Fragen mit den Sachbearbeiter. Das ganze ist nicht ohne Risiko und Tücken!!! Als erstes muss der Medezinische Dienst der Arbeitsagentur festellen um ALG nach SGB 145 zu erhalten,das man über 6 Monate hinaus nur unter 15 Stunden in der Woche erwerbsfähig ist.Sollte dies geschehen erhält man ALG nach SGB 145.Man wird dann aufgefordert innerhalb eines Monats eine Reha oder Erwerbsminderungrente zu beantragen.Das ALG nach SGB 145 wird dann so lange gezahlt bis über den Reha oder Rentenantrag entschieden wird.Auch eine erste Ablehnung des Reha oder Rentenantrages beendet nicht die Bezugsdauer des ALG nach SGB 145.Ihr habt die möglichkeit Widerspruch einzulegen gegen eine evtl. Ablehnung und das ALG muss so lange weiter gezahlt werden bis Rechtskräftig entschieden worden ist über den Rentenantrag. Sollte aber der Mezinische Dienst der Arbeitsagentur anders entscheiden und hält jemanden für voll Erwerbsfähig,Teilzeit Erwerbsfähig oder nicht über 6 Monate hinaus Erwerbsgemindert bis unter 15 Stunden wöchentlich,geht das ganze Theater los.Normales ALG bekommen und den Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen obwohl man sich selbst dazu nicht fähig fühlt.Teilzeit 4-6 Stunden täglich und dementsprechend wird auch die höhe Arbeitslosengeldes ausfallen.Desweiteren wird sich die Rentenversicherung mit Freude auf so ein Gutachten berufen und man kann in erster Instanz mit einer Ablehnung einer Ewerbsminderungsrente rechnen oder man bekommt wenn überhaupt nur eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen.Man hat auch keine direkte möglichkeit gegen das Gutachten des Medezinischen Dienst der Arbeitsagentur Widerspruch einzulegen,nur den daraus hervorgehenden Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur kann man widersprechen.Hierzu sollte man sich unbedingt einen Anwalt für Sozialrecht nehmen oder einen Sozialverband beitreten. Krankenversichert werdet ihr weiter über die Arbeitsagentur oder ggfls. zu einen späteren Zeitpunkt über die Rentenversicherung. Ich wünsche euch einen langen Atem und alles alles Gute!!!!! Viele Grüsse Axel Geändert von gitti2002 (16.02.2015 um 18:17 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
#8
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AW: Krankengeldbeug - ENDE
Hallo
@Karinelke nein dein Mann kann auch jetzt die Rente beantragen, er muss nicht warten. Das Nahtlosigkeitsgeld ist für den Übergang gedacht, solange noch kein anderer Bescheid da ist. Das AA wird so oder so deinen Mann auffordern einen Reha oder Rentenantrag zustellen und dem muss man folgen Jedoch wird bei der EM Rente nur berücksichtigt, ob dein Mann in irgendeinem Job arbeiten kann ( Pförtner z.B.) jedoch dies wird dann ein Gutachter klären. Oft dauert die Bewilligung der Rente sehr lange, deshalb würde ich nicht bis zum letzten Stip warten. Seid Ihr Mitglied in einem der beiden großen Sozialverbände, die können gut beraten bezüglich Rente und helfen auch beim Antrag (SOVD und VDK) beide haben einen geringen Monatsbetrag.
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Liebe Grüße Barbara |
#9
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AW: Krankengeldbezug - ENDE
@ Axel
vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Also eins weiss ich jetzt schon, in die REHA wird mein Mann nicht gehen, dort will er absolut nicht hin. Das hat aber damit zu tun, das wir Selbstständig sind. Das Geschäft läuft auf meinen Namen und mein GG ist mein Angestellter . Ich, bzw. wir können auch nicht sofort, d.h. nächste Woche zum Amt, da mein Mann partout in Urlaub wollte, da wir seit 2 Jahren keinen hatten. Die Ärzte haben auch nichts dagegen. Am 20. fliegen wir in Urlaub. Also könnenwir erst nach dem 10.2. hin. Ich werde natürlich mitgehen. Hab mir schon einige Notizen gemacht und auch deine Erklärung gerade ausgedruckt, zum besseren ( öfteren) nachlesen. Mitglied bei einem Sozialverband sind wir nicht. Aber da wir jahrzehnte Versicherungen bezahlen und nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns dann einen Anwalt für Sozialrecht nehmen, wenns denn sein muss. Aber nicht das irgendeiner jetzt meint, da wir selbstständig sind, gehts und gut, da muss ich sagen nein, uns gehts besch........ und wir brauchen auch jeden Euro. Da wir Wochenmarktbeschicker sind mit Obst und Gemüse und mein Männe natürlich nicht mehr so kann seitdem er krank ist, sind die Kosten für anderes Personal natürlich gestiegen. Aber dies ist im Endeffekt alles Egal, irgendwie, hauptsache meinem Männe gehts einigermaßen. Danke erstmal, werde natürlich zwischendurch berichten. Karin |
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