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#1
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Hallo Lukki,
vielleicht hilft dir das weiter: Für Krankheiten gilt, dass diese sowie die krankheitsbedingten Fehlzeiten grundsätzlich nicht im Zeugnis erwähnt werden dürfen. Nur wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten außer Verhältnis zur Arbeitsleistung stehen, ist die Erwähnung dieser Zeiten im Punkt "Dauer der Beschäftigung" ausnahmsweise zulässig (vgl. LAG Sachsen, Urt. vom 30.01.1996 - 5 Sa 996/95). Außer Verhältnis stehen Krankheitszeiten grundsätzlich dann, wenn sie etwa die Hälfte der Beschäftigungszeiten ausmachen. Auch eine Umschreibung krankheitsbedingter Ausfälle ist nach der Rechtsprechung im Zeugnis zu unterlassen. Demnach muss die Dauer deiner Beschäftigung durchgehend von 2010 bis 2012 bescheinigt werden. Alles Gute, Marita |
#2
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Vielen Dank für den Hinweis.
Damit kann ich etwas anfangen und werde nun mit meinem ehemaligen Arbeitgeber sprechen. Das sollten sie dann wohl ändern, denn diese Lücke möchte ich nicht immer erklären müssen. LG Lukki |
#3
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Ich würde das ganze Zeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Das kostet nicht die Welt, könnte aber wichtig sein. Wer weiß, welche Fehler noch im Zeugnis sind, die Du (noch) nicht erkennst.
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