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Alt 07.07.2004, 20:41
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenausweiss bei Blasenkrebs

Hallo Dieter und alle Betroffenen

in Sachen Schwerbehindertenausweis gilt folgendes:

Grundsatz:
Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren:
nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter Belassung der Harnblase (TA-1 NO MO, Grading G1)
..................................... 50 % v.H.

GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren:
nach Entfernung in den Stadium Tis
..................................... 50% v.H.

nach Entfernung in den Stadien T2-3a NO
..................................... 60 % v.H.

mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung
..................................... 80% v.H.

nach Entfernung in anderen Stadien
..................................... 100% v. H.

Peter
Landesrichter
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