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#1
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AW: Krankengeld - und dann?
Seine gesamten Ersparnisse muss er nicht aufbrauche. Es gibt da Höchstgrenzen.
Es waren mal 150 Euro pro Lebensjahr, also bei deinem Vater dann so an die 8000 Euro. Ich weiß aber nicht, ob die 150 Euro noch stimmen oder ob das mittlerweile möglicherweise mehr ist. Riesterrenten sind glaub ich auch noch besonders geschützt (falls er so etwas haben sollte) Vielleicht wendest Du dich mal an einen Sozialverband. Die kennen sich in der Regel gut mit solchen Dingen aus. |
#2
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AW: Krankengeld - und dann?
Danke für die schnellen Antworten. Dann werde ich da morgen mal anrufen und erzählen, was sie mir gesagt haben.
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#3
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AW: Krankengeld - und dann?
Hallo,
irgendwie ist mein Post verschwunden. Ich dachte immer, für den Fall, dass man wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, erhält man auf Antrag, eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Liege ich da falsch? Viele Grüße Katzenmama6
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Optimismus ist die Fähigkeit, den blauen Himmel hinter düsteren Wolken zu ahnen. (Madeleine Robinson) |
#4
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AW: Krankengeld - und dann?
Hallo,
also, ich habe gerade mit der unabhängigen Patientenberatung telefoniert. Man bekommt nicht zwingend 78 Wochen lang Krankengeld. Irgendwann kann die Krankenkasse eine Aufforederung zur Reha schicken. Wenn man nicht Reha-fähig ist, dann wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet und dann bekommt man Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich glaube, dass das bei meinem Papa ca. 600€ sind (zum Vergleich: Krankengeld sind um die 2000€) Tolle Aussichten nach 37 Jahren Arbeit.... |
#5
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AW: Krankengeld - und dann?
Hallo,
es ist echt traurig, dass zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung dann noch so große Existenzängste dazukommen müssen. Und das nach so langen Arbeitsjahren. Ganz liebe Grüße. Katzenmama
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Optimismus ist die Fähigkeit, den blauen Himmel hinter düsteren Wolken zu ahnen. (Madeleine Robinson) |
#6
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AW: Krankengeld - und dann?
Hallo Katie,
NEIN, es ist NICHT richtig, dass dein Papa keinen Anspruch auf irgendetwas hat. Er muss weder sein Vermögen aufbrauchen, noch einen Antrag auf ALG 2 stellen. Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung hat er nach der Aussteuerung Anspruch auf 12 Monate ALG 1. Voraussetzung dasfür ist allerdings, dass er einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellt. Da ich nicht weiß, ob es ok ist hier Links zu posten, schicke ich dir weitere Infos per PN. Liebe Grüße Lalelu |
#7
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AW: Krankengeld - und dann?
Guten Morgen Katie,
da ich das ganze jetzt gerade durch mache kann ich Dir ein paar Informationen zu deinen Thema geben. Die Krankenkasse kann frühestens nach sechs Monaten Krankengeldbezug auffordern einen Rehaantrag mit einer Frist von zehn Wochen zu stellen. Diese Frist sollte man natürlich voll ausschöpfen. Gehen die 78 Wochen Krankengeld dem Ende zu und es droht die Aussteuerung durch die Krankenkasse,geht man zur Arbeitsagentur und beantragt ALG1 SGB 145 (Nahtlosigkeitsregelung).Dieses wird zwölf Monate gezahlt und man wird aufgefordert innerhalb von vier Wochen einen Rehaantrag zu stellen. Dieses kann man auch über die Arbeitsagentur machen lassen. Wird dieser Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt wie bei mir auch aufgrund meiner fortgeschrittenen Erkrankung,wird dieser Antrag als Rentenantrag umgedeutet. Dieses ALG1 SGB 145 wird so lange gezahlt bis rechtskräftig über den Rentenantrag entschieden worden ist,maximum zwölf Monate. Alles Gute axellino |
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