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AW: Behindertenausweis
Lieber Bilskirnir,
es ist jetzt wichtig, gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch einzulegen,dies muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Briefes geschehen. Um einen Nachweis zu haben, ist es ratsam das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Du kannst auch erstmal ein kurzes Schreiben selbst aufsetzen und Dir für die Begründung des Widerspruchs professionelle Hilfe holen z.B. beim Sozialverband Deutschlands oder dem VDK oder beim Fachanwalt für Sozialrecht. Bitte sprich mit Deinen Ärzten darüber, dass es Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis gibt, denn das Landratsamt setzt sich mit den behandelnden Praxen in Verbindung und bittet um Befundberichte. Zitat:
Diese Erklärung gilt allerdings nicht für einen unbegrenzten Zeitraum. Außerdem hast Du die Möglichkeit dieses Auskunftsersuchen einzuschränken, wenn z.B. bei einem Psychiater oder Psychologen besonders vertrauliche Angelegenheiten besprochen werden. Alles Gute für Dich, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (27.08.2013 um 18:01 Uhr) Grund: Fehler entfernt(Zeitdauer der Heilungsbewährung) |
#17
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AW: Behindertenausweis
Hallo Danke, ja habe erst mal einen Brief aufgesetzt, wollte heute mal bei der Krebshilfe anrufen, aber die hatten schon um 5 zu
Da rufe ich morgen mal dort an was du meinst. Das LRA hat die Befunde von Januar 2013 geholt. Und da stand sowas drin das keine Verschlimmerung oder Nachweise auf Metastasen aufgetreten sind. Und jetzt denkt das LRA jetzt ist alles gut. Bis Mitte September habe ich ja noch Zeit. Danke schon einmal
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Stand Up and Fight, Stand Up and Look Into The Light, Pushing the clouds away... Stand Up and Fight, Stand Up and See The Sky Turn Bright, Fight for a better day... Geändert von Bilskirnir (26.08.2013 um 18:37 Uhr) |
#18
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AW: Behindertenausweis
Hallo Bilskirnir,
13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 -> 50 GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 50 nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 60 in höheren Stadien -> 80 aus http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html Leider steht weder in Deinem Profil noch auf die Schnelle findend Deine Tumoreinstufung, so das Du selber oben schauen musst, ob Du Anspruch auf zwei oder fünf Jahre Heilungsbewährung hast. Denn eins ist sicher: Der Fünfjahreszeitraum ist nicht allgemeingültig. Die Zeitspanne der Heilungsbewährung ist sehr unterschiedlich und von einigem abhängig. Und ein Widerspruch macht (mal krass ausgedrückt) nur Sinn, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen da sind, die dann auch in der obigen Aufstellung zu finden sind und mindestens 20 Punkte ergeben. Erst ab 50 Punkte gilt man als schwerbehindert. Und wenn die Ärzte bescheinigen, dass keine Metastasen etc da sind, geht das Amt unweigerlich davon aus, dass die Heilungsbewährung abgelaufen ist. Es ist nun Deine Aufgabe glaubhaft zu machen, das dem nicht so ist, sondern dauerhafte Beeinträchtigungen dank Operationen, Chemotherapien etc inklusiv evtl weiteren Erkrankungen vorhanden sind, die eine erneute Feststellung einer Behinderung bedürfen. Und was die Einschaltung der hier immer wieder gern angeführten Verbände anbelangt, nun, das ist wohl Erfahrungssache. Ich kann nur empfehlen auch da einen kritischen Blick walten zu lassen.
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#19
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AW: Behindertenausweis
Hallo zusammen
Mein Sohn hatte wegen BSK mit Metastasenleber einen Ausweis 100 % bis Dez.2010 . Mitte 2010 schrieb das Versorgungsamt und wollte ihn auf 30 % runterstufen . Wir haben Widerspruch eingelegt , Rechtsanwalt Gerichtsverhandlung Gutachter , der ihm dann 50 % bestätigte . Die haben wir dann auch nach langem hin und her zugesprochen bekommen . Also nicht klein kriegen lassen . Gruß Christiane |
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