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#1
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Wolfgang,
ich bekomme auch Witwenrente und diese Gedanken hatte ich auch schon mal. Aber es ist so: Die Hinterbliebenen-Rente die du von deiner Frau bekommst ist ein Einkommen für dich. Und in Deutschland muß man Einkommen versteuern(ab einer bestimmten Höhe) und natürlich ist das Einkommen auch krankenversicherungspflichtig. Das hat nichts mit deiner Frau zu tun, sondern die Rente gilt als Einkommen. Liebe Grüße Renate |
#2
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Wolfgang,
auch wenn Du Dein Posting mit Ausrufezeichen gespickt hast - sorry, die Dinger kann ich partout nicht leiden - so will ich versuchen Dir Deine Frage zu beantworten. Der Verstorbene kann keinen Anspruch mehr einfordern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen, die in diversen Gesetzen verankert sind, der Witwer bzw die Witwe. Nach § 46 SBG VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html) haben Witwer und Witwen nach dem Tod des versicherten Ehegatten einen ANSPRUCH auf die kleine oder große Witwenrente. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Rente auf den Witwer übergeht und somit ein eigenständiger Rentenanspruch entsteht. Dadurch entstehen aber auch die entsprechenden Verpflichtungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Einkommensteuerpflicht des Anspruchsberechtigten. Und wie meine Vorschreiberinnen schon geschrieben haben, stellt sowohl die eigene Rente als auch die Witwerrente Einkommen dar, das bis zur Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit monatlich 3.937,50 Euro sowohl kranken- als auch pflegeversicherungspflichtig sind. Und solange beiden Renten unter diesem Betrag liegen werden von beiden Renten die entsprechenden Abzüge vorgenommen. Ein Anruf bei der kostenlosen Service-Nummer der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte Dir diese Frage schon beantworten können. Ohne so ein Zampano hinzulegen.
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#3
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
noch eine kurze Anmerkung von mir...
bekomme ja auch witwenrente, mein sohn halbwaisenrente...wir beide bezahlen kranken-bzw. rentenversicherung....(und ein 10jähriger hat noch kein weiteres eigenes einkommen...wird aber als solches gerechnet) hatte die betriebsprüfung der rentenversich. im büro und hab den gefragt und auch gesagt, dass ich das ganz schön unfair finde... antwort: siehe Waldbaer Foerster....Einkommen muss versteuert werden...wenn du arb.einkommen hättest, was so hoch wäre, wie einkommen + witwenrente wären genau die gleichen abzüge fällig...also du zahlst nicht mehr oder weniger, als wenn du keine rente bekommen würdest, dafür aber ein einkommen hättest, was genauso hoch ist, wie deine einkommen zusammengerechnet. da werden auch alle mails an unsere politiker nichts ändern.!! (in richtung j.f.)
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GlG Rika mein Mann: Hautkrebs pT3aN1aM1c Klinisches Stadium IV, CL 4 *16.09.1963 - 26.1.13 Nicht die Zeit heilt unsere Wunden, wir gewöhnen uns nur an den Schmerz |
#4
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AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Trauergemeinde
Das sind doch mal aussagen mit denen ich was anfangen kann !! Vielen Dank dafür ! Es wollte mir einfach nicht in den Schädel das ein ( eine ) Verstorbene ( r ) noch Abzüge berappen soll. Ich habe mich mit vielen Hinterbliebenen unterhalten und KEINER konnte mir eine schlüssige Antwort geben bzw. keiner wusste warum das so ist. J.F. Du hast natürlich recht, aber soweit habe ich doch nicht gedacht, naja eventuell ist der Bewohner meines Schädels auch nicht mehr das was es mal war ! Vielen Dank an alle und ich wünsche euch noch viele schöne Tage !!! Wolfgang |
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