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#7
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Ist das nicht so?:
Wenn bei der Reha medizinisch festgestellt wurde, daß die Patientin nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann und somit eine volle EM-Rente beansprucht werden sollte, daß dann als evtl. Beginn der EM-Rente der Tag der Antragstellung des Reha-Antrages gilt? |
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