Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.08.2014, 23:05
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Steuererklärung - Fahrten zum Arzt mit meiner Mutter

Liebe Nadja,
die Deutsche Krebshilfe hat eine Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, man kann kostenfrei als Buch bestellen oder auch downloaden, bitte schaue einmal hier:http://www.krebshilfe.de/wir-informi...geber.html?L=0

Es gibt in vielen Städten Beratungsstellen, die sich speziell auf die Situation von Tumorpatienten eingestellt haben, hier ist dazu eine Übersicht:http://www.krebsgesellschaft.de/wub_...lfe,78277.html

Auf der linken Seite ist eine Liste mit den einzelnen Bundesländern.

Wie die anderen User schon schrieben, gibt es eine ganze Menge von Hilfsmöglichkeiten (auch finanziell). Es ist sehr traurig, dass wahrscheinlich bis jetzt euch niemand etwas angeboten hat.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen bei der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen herausgegeben:
Hier findest du ihn:http://www.der-paritaetische.de/uplo...amt.pdf‎
-->Kapitel 13 beschäftigt sich mit der Steuer.

Darf ich einmal fragen, aus welchem Land ihr kommt?
Ich möchte dir und deiner Mutti noch ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken,

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (02.08.2014 um 23:11 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.08.2014, 21:13
nadjushenka nadjushenka ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.07.2014
Beiträge: 6
Standard AW: Steuererklärung - Fahrten zum Arzt mit meiner Mutter

Vielen Dank allerseits für die Unterstützung.

Zunächst waren wir durch die Krankheit meiner Mutter so geschockt, dass wir uns um vieles andere nicht gekümmert haben. Das war Dezember 2012.

Seit diesem Jahr hat meine Mutter 80 % Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Hilft keinen Millimeter weiter, da sie nicht gehbehindert ist, also nicht einmal kostenlos fahren kann. Auch ein Hilfslosigkeit wurde nicht anerkannt, also gelte ich nicht als Begleitperson.

Wir haben die Pflegestufe 0 bekommen und ich hoffe demnächst eine Betreuung für meine Mutter tagsüber für 1 Stunde zu haben, wenn ich arbeite. Bei Pflegestufe 0 gibt es für die Betreuung lediglich 100 Euro monatlich, die bei einem Stundensatz von 20 Euro nur 5 Stunden Unterstützung im Monat ergeben. Nicht wirklich viel.

Die Zuzahlungsbefreiuung haben wir schnell und unkompliziert erhalten.

Eine Grundsicherung mag ich für meine Mutter nicht beantragen, da sie bulgarische Staatsangehörige ist. Dies bedeutet, sie würde am Anfang Unterstützung kriegen. Dann müssen wir mit meinem Mann unsere Verhältnisse völlig offen legen und dann dem Sozialamt alles zurückzahlen. Das schlimmste aber ist, sie verliert dann ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland. Aber ich habe keine Geschwister, die sich um meine Ma in Bulgarien kümmern würden, wenn tatsächlich sie ihr Aufenthaltsrecht verliert und nach Bulgarien zurück muss.

Die Brschüren werde ich mir anschauen.

LG
nadjushenka

Geändert von nadjushenka (05.08.2014 um 21:51 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.08.2014, 22:01
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Steuererklärung - Fahrten zum Arzt mit meiner Mutter

Liebe nadjushenka,
Zitat:
Seit diesem Jahr hat meine Mutter 80 % Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Hilft keinen Millimeter weiter, da sie nicht gehbehindert ist, also nicht einmal kostenlos fahren kann. Auch ein Hilfslosigkeit wurde nicht anerkannt, also gelte ich nicht als Begleitperson
Es ist leider hier in Deutschland so, dass man oft zuerst eine Ablehnung bekommt, wenn eine Sozialleistung beantragt worden ist. Man hat danach die Möglichkeit den Rechtweg zu gehen, dies bedeutet Widerspruch gegen die Entscheidung der jeweiligen Behörde einzulegen. Dadurch ist das jeweilige Amt gezwungen, sich nocheinmal mit dem Fall zu beschäftigen. Der Sachbearbeiter sieht, dass die Entscheidung nicht so einfach hingenommen wird.
Sollte man das Widerspruchsschreiben nicht allein formulieren, kann man sich in der Beratungsstelle Hilfe suchen.

Liebe Grüße an dich,
Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.08.2014, 13:50
igel77 igel77 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2013
Beiträge: 14
Standard AW: Steuererklärung - Fahrten zum Arzt mit meiner Mutter

Hallo Nadjushenka,

ich glaube, die Fahrtkosten für Deine Mutter kannst Du als (allgemeine) außergewöhnliche Belastung angeben. Allerdings gibt es da die schon erwähnte zumutbare Belastung (deren prozentuale Höhe aber von Einkommen, Kinderzahl, etc. abhängt). Wenn Du keine anderen außergewöhnlichen Belastungen hast, dann ist es fraglich, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Unterhaltszahlungen gegenüber Deiner Mutter zählen (soweit ich weiß) dagegen als besondere außergewöhnliche Belastungen, d.h. es gibt keinen zumutbaren Eigenanteil. Da solltest Du Dich dringend beraten lassen, denn da könnte eine ordentliche Steuerersparnis drin sein.

Viele Grüße, igel77
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:28 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55