AW: Steuererklärung - Fahrten zum Arzt mit meiner Mutter
Hallo Nadjushenka,
ich glaube, die Fahrtkosten für Deine Mutter kannst Du als (allgemeine) außergewöhnliche Belastung angeben. Allerdings gibt es da die schon erwähnte zumutbare Belastung (deren prozentuale Höhe aber von Einkommen, Kinderzahl, etc. abhängt). Wenn Du keine anderen außergewöhnlichen Belastungen hast, dann ist es fraglich, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Unterhaltszahlungen gegenüber Deiner Mutter zählen (soweit ich weiß) dagegen als besondere außergewöhnliche Belastungen, d.h. es gibt keinen zumutbaren Eigenanteil. Da solltest Du Dich dringend beraten lassen, denn da könnte eine ordentliche Steuerersparnis drin sein.
Viele Grüße, igel77
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