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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Lieber evander,
das Finanzamt kann eigentlich an Hand der Höhe des Einkommens (also noch verdientes Geld, dann Lohnfortzahlung und danach Krankengeld) herausrechnen, welcher Betrag den 2 Prozent Zuzahlung zu Grunde liegen. Bei deiner Freundin wird, wenn ich dies richtig verstanden habe, Einkommen aus dem Zeitraum Februar 2014-Februar 2015 zu Grunde liegen. Außergewöhnliche Belastungen werden erst bei der Steuer angerechnet,wenn sie einen bestimmten Betrag überschritten haben. Für die Schwerbehinderung (hier 100 Prozent GdB) gibt es auch einen Freibetrag, deshalb unbedingt eine Kopie des Schwerbehindertenausweises in die Steuererklärung legen. Ansonsten kannst du nur Kopien der Belege anfertigen, die Originale abgeben, die Kopie für die Steuer aufheben. Elisabethh. |
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