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AW: Krankengeld
Hallo Manfred,
ich bekam den Urlaubsanspruch ausbezahlt. Für das Jahr, in dem ich noch gearbeitet habe, anteilig lt. Betriebsvereinbarung. Für die Zeit, in der ich noch nicht berentet war, aber auch nicht gearbeitet habe (gilt ja als fortbestehendes Arbeitsverhältnis), aber nur anteilig den gesetzlichen MINDEST-Urlaub. Mit Renteneintritt endete das AV automatisch. ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft und Zuversicht . |
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