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AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??
Lieber Hellspeer,
zuerst herzlich willkommen im Forum, auch wenn du dich aus traurigem Anlaß hier angemeldet hat. Es tut mir sehr leid, dass zu der Sorge um die Gesundheit deines Vatis, nun auch noch finanzielle kommen. Wenn jemand zur Aufnahme ins Krankenhaus kommt, wird in der Patientenverwaltung die Frage der Kostenübernahme gestellt. Dazu gehört mit dem jenigen darüber zu sprechen, wer die Behandlungen bezahlt, wenn er keiner Krankenkasse angehört. Außerdem wird der Behandlungsvertrag abgeschlossen. Sozialleistungen dürfen in Deutschland erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bitte wendet euch an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder erst einmal an eine Beratungsstelle z.B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands, diese hat eine eigene Webseite und Büros in vielen deutschen Städten. Die Beratung ist kostenlos. Die Webseite der Unabhängigen Patientenberatung ist über jede gängige Suchmaschine zu finden. Für den Termin beim Anwalt kann man einen Beratungshilfeschein beantragen, die Mitarbeiter in den Kanzleien wissen, auf welchem Weg er zu bekommen ist. Es hat im vergangenen Jahr Möglichkeiten gegeben, dass Versicherte, die ihren Krankenkassen Beiträge schuldig blieben und denen die Mitgliedschaft gekündigt worden ist, in die Kasse zurück kehren konnten. Dabei worden ihnen Beitragsschulden erlassen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind mir leider nicht bekannt. Liebe Grüße an euch, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (13.11.2014 um 18:44 Uhr) |
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AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??
Es gilt ja die gesetzliche VErscherungspflicht, auch für Selbstständige....hier mal ein Artikel zum Nachlesen.
http://www.akademie.de/wissen/kranke...herungspflicht Ich würde mich auch umgehen beraten lassen, evtl kann man rückwirkend Beiträge zahlen. |
#3
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AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??
Hallo Hell,
Deine Frage ist schon eine Weile her, aber das Thema wird auch für mich gerade interessant. Ich weiß nicht, ob es bei Hodenkrebs genauso ist, aber ich als an Hautkrebs Erkrankter konnte einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Heute kam der Bescheid, Grad der Behinderung (GdB) ist 80 (es wurde noch eine alte Wehrdienstbeschädigung hinzugerechnet). Bei Krebs alleine wäre in meinem Stadium ein GdB von 50 festgestellt worden. Jetzt das Interessante aus dem Bescheid: "Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V haben Sie ein Recht, der GKV freiwillig beizutreten, wenn Sie Ihren Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung Ihrer Behinderung erklären [...] und wenn Sie die für den Beitritt nach Satzung der Krankenkasse maßgebliche Höchstaltersgrenze noch nicht überschritten haben." Der letzte Nebensatz dürfte für Deinen Vater die größte Hürde darstellen. Ich weiß nicht, ob es noch GKVen ohne Höchstaltersgrenze für Schwerbehinderte gibt. 2009 gab es noch welche: https://www.test.de/Gesetzliche-Kran...72028-1772029/ Der zur Tabelle gehörige Artikel beschreibt das Thema auch recht gut: https://www.test.de/Gesetzliche-Kran...rte-1772028-0/ Grüße mattes |
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