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Alt 22.12.2014, 22:54
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.242
Standard AW: Mensch zweiter Klasse?

Lieber M aus N,
wenn dein Arzt seine Kassenzulassung komplett abgibt, kann er dich auf Kassenkosten leider garnicht mehr behandeln, auch keine Überweisungen bzw. Rezepte ausstellen. Er gibt mit der Zulassung auch die KV-Nummer ab.
Solltest du bei ihm weiterhin eine Behandlung wünschen, dann geht dies nur komplett auf private Rechnung.
Vielleicht hilft es dir weiter, wenn du ihn als Berater in schwierigen Situationen kontaktierst.
Es kommt darauf an, welche Leistungen du bei ihm in Anspruch genommen hast, nicht alles hat "astronomische Preise".
Wenn er ein bekannter und beliebter Arzt gewesen ist,dann stehen viele seiner Patienten vor dem gleichen Problem.
Viele langjährig tätige Ärzte hatten in den vergangenen Jahren mit Regressen zu kämpfen, danach kam es zu Entscheidungen wie der Abgabe der Kassenzulassung.

Liebe Grüße an dich,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (22.12.2014 um 23:12 Uhr)
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