#5
|
|||
|
|||
AW: Unterstützung bei Pension/Appartement/Hotel bei Therapie
Lieber Solaroma,
wenn du von der Kasse eine schriftliche Ablehnung für die Kostenübernahme bekommen hast, dann bleibt dir nur der Rechtsweg, also zuerst Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Dies muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides passieren. Du mußt der Kasse schildern, welche Vorteile die Bestrahlung in Stuttgart gegenüber der in Freiburg hat. Da dies sicherlich nur der Arzt schildern kann, brauchst du seine Unterstützung. Vielleicht ist es günstig, wenn du dich an ein Vorstandsmitglied deiner Krankenkasse wendest, die Namen und Adressen findest du auf den Webseiten (im Impressum nachschauen)? Schreibe den Herrn oder die Dame persönlich an, berichte über deine jetzige Situation und bitte um Hilfe. Ehe du dich an jemand anderen (z.B. die Medien wendest), solltest du unbedingt den Rechtsweg nutzen. Zitat:
Für den Widerspruch kannst du dir auch die Unterstützung eines Anwaltes suchen. Bitte frage vorher nach den Kosten, eventuell hast du das Recht auf einen Beratungshilfeschein, die Mitarbeiter der Kanzlei können dich hierzu beraten. Alles Gute für dich, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (26.01.2015 um 15:44 Uhr) |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|