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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Bei Ablehnung oder Herabsetzung ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn man Mitglied beim VdK ist. Die machen den ganzen Schriftverkehr und prozessie- ren auch beim Soziálgericht. Kostenpunkt ungleich weniger wie bei offiziellen Rechtsanwälten. Noch dazu handelt es sich bei VdK-Anwälten um Spezialisten.
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