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#1
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Mir sagte man auch am besten mit dem bescheid gleich hingehen. Und wenn man sieht was die noch alles an Formularen für einen haben, macht das auch Sinn..
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#2
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GENAU DASS habe ich schon befürchtet. Eigentlich hatte ich die stille Hoffnung, dass die EU Rente bis dahin durch ist. Antrag wurde Ende Januar gestellt, allerdings habe ich bis heute nichts von der Rentenversicherung gehört.
Bin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, sprich unter 3 Std. und eigentlich wollte ich mir gerne den Gang zum Arbeitsamt ersparen. LG Birgit |
#3
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Nun Birgit,Du könntest frühestens nach 6 Monaten ab Antragstellung gegen die DRV in form einer Untätigkeitsklage vorgehen. § 88 SGG
Ob es was bringt,steht natürlich auf einen anderen Blatt.Es gibt Fälle,da fällt der DRV nach Klageeinreichung ein,das sie den Antragsteller nochmals begutachten wollen und gewinnen meistens nochmals Zeit vor dem SG. Das sollte Dir jetzt keine Panik machen,Dir steht aufjedenfall ALG 1 nach Nahtlosigkeit zu,bis über die Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde oder ebend bis zur max. Anspruchsdauer. LG axellino |
#4
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Partytime. Rentenbescheid ist heute eingegangen. Volle EU Rente unbefristet. Glückliche Grüße Birgit |
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Lesezeichen |
Stichworte |
agentur für arbeit, arbeitsunfähigkeit, brustkrebs, erwerbstätigkeit, nahtlosigkeitsgeld, verschlechterungsantrag |
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