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#1
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AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?
Hallo axellino,
ich danke dir vielmals für deine ausführliche Antwort. Eine Frage hätte ich noch: Bedeutet das Urteil des BAG, dass der Arbeitgeber 24 Monate zumindest abwarten muss, bevor er kündigt oder genügt es, wenn abzusehen ist, dass meine Arbeitsfähigkeit nicht innerhalb von 24 Monaten wieder hergestellt werden kann. Greift hier dann nicht auch noch mein Kündigungschutz aufgrund der festgestellten Behinderung (80 Prozent)? |
#2
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AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?
Meiner Meinung nach hat der Arbeitgeber 24 Monate zu warten,bevor er die Kündigung aussprechen darf.Denn die Beurteilung der "absehbarkeit" innerhalb von 24 Monaten,könnte eigentlich nur die Rentenversicherung rechtskonform abschliessend treffen,denn dessen Beurteilung ist massgebend und an dessen Beurteilung sind auch alle anderen Leistungsträger gebunden.Ein erstelltes Gutachten betreffend der Leistungsfähigkeit durch die Arbeitsagentur,dürfte nicht ausreichend sein,denn eine Beurteilung durch die Rentenversicherung steht über diesen.Das heisst z.B. aber auch,sollte innerhalb von 24 Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer zugesprochen werden,kann der Arbeitgeber natürlich kündigen,weil man ja somit nicht mehr Erwerbsfähig ist.
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#3
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AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?
Nochmals vielen Dank für deine Antworten. In Bezug auf meine letzte Frage hatte ich schon in diese Richtung gedacht.
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