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Witwenpension NRW
Hallo,
kann mir jemand Auskunft zur Höhe der Witwenpension (Landesbeamte NRW) geben? Wir sind seit fast 50 Jahren verheiratet, falls das von Bedeutung ist. Ich bekomme ein Ruhegehalt von 3.817,60 Euro sowie eine Rente von 316,28 Euro von der Deutschen Rentenversicherung. Das Ruhegehalt nach Versorgungsabschlag beträgt 3.839,01, das ist die Höchstgrenze der Versorgung. Die Rente wird mir also fast vollständig angerechnet. Wie hoch wäre die Witwenrente für meine Frau, die als ehemalige Landesbeamtin NRW ein Ruhegehalt von 1.915,86 hat (49,44% abzüglich Versorgungsabschlag 4,21%). Außerdem hat sie eine Rente der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 306,00 Euro, die nicht angerechnet wird. Kann uns jemand sagen, wie die Versorgung meiner Frau aussehen würde, falls sie Witwe würde? |
#2
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AW: Witwenpension NRW
Hallo,
Man kann es mal mit diesem Link versuchen, der eigentlich für die Hinterbliebenenversorgung von Soldaten gedacht ist. Wenn man den aktuellen DRV - Rentenwert (2015) von 28,61 € einsetzt und den Fall 3 b aus dem PDF betrachtet, müßte man sich die entsprechende Versorgung ausrechnen können. https://www.dbwv.de/C125747A001FF94B...versorgung.pdf Gruss Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
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