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Verweigerung der Behandlung
Liebe Angehörige
seit Jahren gibt es immer wieder threads wo es darum geht, dass Angehörige die Behandlung verweigern. Obwohl die meisten hier immer sehr schön erklären, warum das keinen Sinn macht bzw "einfach nicht geht"...wird immer wieder wird in Erwägung gezogen, aus Verzweiflung, Angehörige dennoch behandeln zu lassen auch ev. sogar gerichtlich eine Behandlung zu "erzwingen". Nun hat der Bundesgerichtshof ein letztinstantliches Urteil gefällt, bei dem es zwar um eine psychisch kranke Frau geht, aber ich denke, dass das für Patienten, die nicht psychisch krank sind, erst recht gilt... Ich kopiere das Urteil mal auszugsweise hier rein, falls Jemand Interesse hat und bei der nächsten Diskussion dieses Themas neben den menschlichen auch gute juristische Argumente hat: Zitat:
Geändert von gitti2002 (21.06.2016 um 23:19 Uhr) Grund: Link erneuert |
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