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Alt 16.11.2015, 21:11
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.242
Standard AW: Kranke Schwiegermama - zu weit weg

Liebe jedip,

der Hausarzt oder Onkologe deiner Schwiegermutti kann die Gabe der Medikamente über einen Pflegedienst verordnen, die gesetzliche Grundlage bildet § 37 SGB V. Dazu benötigt man erstmal keine Pflegestufe. Entsprechend der Verordnung des Arztes kommt dann eine Pflegekraft in die Wohnung zur Schwiegermutter und verabreicht die Medikamente oder klebt die Schmerzpflaster oder wechselt einen Verband. Es sind noch weitere Tätigkeiten, wie der Anschluss einer Infusion zur künstlichen Ernährung, möglich um nur einige Beispiele zu erwähnen.
Bitte sprich oder telefoniere einmal mit dem behandelnden Arzt, schildere deine Beobachtungen.
Es empfiehlt sich, sofort eine Pflegestufe zu beantragen, dies kannst du als Angehöriger bei der Krankenkasse deiner Schwiemu mit einem formlosen Schreiben tun, schildere die jetzige Situation in einigen kurzen Sätzen.
Das Verfahren dauert ca. 6 Wochen. Leistungen erhält man ab dem Tag der Antragstellung. Den Antrag immer als Einschreibbrief schicken, damit man einen Nachweis hat.
Die Pflegekasse erteilt dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse einen Auftrag für die Begutachtung. Der Termin wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Es ist ratsam, dass ein Angehöriger bei diesem Gespräch mit anwesend ist. Laut Gesetz hat der Gutachter (Pflegefachkraft oder auch ein Arzt) eine Beratungspflicht, gerade wenn es um die Pflegesituation oder Hilfsmittel geht.

Zitat:
Es geht nicht wirklich gut, sie ist bereits gestürzt und hat sich verletzt dabei, hat jetzt zur Sicherheit einen Rollator,
Eine Möglichkeit,damit sie bei einem Notfall jemanden benachrichtigen kann, ist das Hausnotrufsystem. Sie trägt dann ein Armband mit einem Alarmierungsknopf, den sie z.b.nach einem Sturz drückt. Der Ruf geht zu einem Anbieter, der einen 24-Stunden Dienst hat, dieser organisiert Hilfe. Also mal einfach erklärt. Bitte gib den Namen der Heimatstadt der Schwiemu und Hausnotrufsystem in eine Suchmaschine an, dort findest Du die entsprechenden Anbieter. Meistens sind es die Wohlfahrtsverbände, die Krankenkasse hilft bei der Finanzierung.

Zitat:
a) Kann man Chemo auch stationär machen, und wie sieht das dann aus? Wird man für zwei Tage eingewiesen und geht dann wieder heim für 10 Tage und dann wieder rein?
Diese Frage läßt sich aus der Ferne nicht so leicht beantworten, da ist ein Gespräch mit dem behandelnden Onkologen erforderlich. Datenschutz und Schweigepflicht spielen bei so einem Telefonat eine Rolle.

Chemotherapien werden sowohl im ambulanten, als auch stationären Bereich durchgeführt, in den vergangenen Jahren eher mehr in Arztpraxen, wo der Patient nach der Verabreichung der Infusionen und Medikamente wieder nach Hause gefahren wird.Beide Behandlungsformen haben ihre Vor-und Nachteile.

Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es zur Unterstützung (Anspruch auf Pflegedienst, Haushaltshilfe oder sogar Betreutes Wohnen
)

Es gibt z.B. die Möglichkeit beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Pflegedienste und auch die Wohlfahrtsverbände bieten kostenfreie Beratungen an, bitte setzt Euch mit diesen in Verbindung, da sie auch die örtlichen Gegebenheiten kennen. Vorsichtig wäre ich mit Betreutem Wohnen, da muss schauen,welche Leistungen der Anbieter vor Ort hat und wie die Kostenstruktur aussieht. Es ist seriös, sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Betreutes Wohnen bedeutet Umzug und damit Aufgabe der vertrauten 4 Wände. Auch dort muss man sich die Hilfe selbst organisieren,vertraglich binden und die finanziellen Möglichkeiten beachten.

Ich habe dir noch einige Links herausgesucht, bitte schaue einmal hier:
http://www.krebshilfe.de/wir-informi...-ratgeber.html
Heft 040 Wegweiser zu Sozialleistungen

Wegweiser mit Tumorberatungsstellen:http://www.krebsinformationsdienst.d...ngsstellen.php

Ich hoffe, dass ich ein Stück weiterhelfen konnte,

herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (16.11.2015 um 21:42 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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