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AW: Warum zahlt die RV bei beruflicher Reha nicht in die Arbeitslosenversicherung ein
Zitat:
Hallo Felix, bin zwar nicht mehr auf dem allerneuesten Stand, aber meines Wissens wird eine berufliche Reha, finanziert durch die DRV, tatsächlich nicht als versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angesehen. Aber auch ich kann dir auf Anhieb keinen § nennen, der dies bestätigen könnte. Frag diesbezüglich doch mal unsere gute alte Tante google!? Und: NEIN, man hat NICHT automatisch Anspruch auf ALG, wenn eine Zeitrente ausgelaufen ist und noch keine neue Entscheidung getroffen wurde. Auch hier gilt (unter Vorbehalt), dass noch Anspruch bestehen muss. Da dir dieser Anspruch bereits verwehrt wurde, dürfte die nächste Ablehnung mit der gleichen Begründung erfolgen. Dann blieb nur noch ein Antrag auf Sozialleistungen (Sozialamt) für Bedürftige. Das wäre Unterstützung auf Höhe von Hartz 4. Auf jeden Fall ist da eine Prüfung durch den VDK richtig! Hier im Forum befinden sich hauptsächlich juristische Laien. Liebe Grüße Norma |
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