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Alt 22.04.2016, 12:32
aquila aquila ist offline
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Registriert seit: 21.12.2012
Beiträge: 128
Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

@hierfalsch
Ganz genau Deinen Kenntnisstand habe ich nach gestrigem Tel. mit dem hiesigen Amtsgericht und der Rechtspflegerin auch. (ich machte Termin für Erbausschlagung). Und zwar absolut übereinstimmend in allen 3 Punkten, die Du auch nennst. Bist somit offenbar sehr gut und korrekt informiert, wie mir scheint Also sie hat es mir ganz genauso erklärt, die Dame vom Amtsgericht.
Bei Bargeld / Kontoguthaben könnte man die Bestattung bezahlen und Erbe trotzdem ausschlagen. Aber verfügt man über Gegenstände, bzw. tätigt man quasi durch die Verwertung eine Art "Geschäft" im Namen der Verstorbenen, ist das ganz genau wie Du schreibst eine Form des Erbeannehmens.
Schriftlich erfolgen muss wohl nur das Ausschlagen. Annehmen kann man eben wohl auch durch entsprechende Handlungen.
Das ist also eine Art "Zwickmühle", in diesem speziellen Fall
Und zu Punkt 2 äußerte sich die Rechtspflegerin ganz ähnlich wie Du...
Da es ja in dem Fall keine "gierigen" anderen Erben gibt, die womöglich Theater machen würden und womöglich Kenntnisse über Besitztümer hätten, glaubt sie auch nicht, dass da irgendwas seitens z.B. eines ja dann bald "Gläubigers" angestellt wird. Mit großen Nachforschungen und so. Zumal es ja bei den jetzt kurzfristig durch die Erkrankung und ein Problem mit den Krankengeldzahlungen (Streiterei mit der Kasse) entstandenen Verbindlichkeiten nicht um gewaltige Summen geht, wo so ein Aufwand lohnen würde.
Und das mit dem Auto fragte ich auch explizit nach, wegen ja offiziell angemeldet beim Verkehrsamt usw. und da meinte sie auch, DAS könnte natürlich kritisch werden, da könnte dann was kommen. Habe sie noch nicht gehört, gerade bei älterem Fahrzeug, aber hält sie auch für heikel.

@Greyghost
Nein, kein Testament. Und ja, Ehemann ist somit nicht Alleinerbe (wie er dachte, den Zahn musste ich ihm gestern dann auch erstmal ziehen )
D.h. wir Geschwister müssen erstmal ausschlagen und da es von einem "Geschwister" noch erwachsene Kinder gibt diese dann vermutlich ja auch noch... Und Da gibt's sogar schon 1 Enkel (Kleinkind).
Das wird noch alles sehr aufwändig, auch wenn von (fast) allen Betroffenen das Ausschlagen schon zugesagt wurde, da ja eh zu befürchten ist, dass abzüglich der Bestattungskosten eher noch Verbindlichkeiten übrig bleiben werden.
Und was heißt "jeweils mit Kosten verbunden"...?
Als ich gestern den Termin machte (kann man glücklicherweise auch beim Amtsgericht vor Ort, was bei rund 900 km Entfernung sehr hilfreich ist), sagte man mir, Perso mitbringen und wenn möglich Kopie der Sterbeurkunde und gut.
Von Geld hat sie nix gesagt... Aber ok, wäre ja an sich auch schon erstaunlich, wenn bei einem Amt mal was umsonst wäre
Ich lese mich mal schlau...
__________________
Mein Schatz... Es ist so ungerecht
Verzeih mir, dass ich Dich nicht retten konnte...
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