![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Liebe Josi,
du schriebst: Zitat:
Die Teilerwerbsminderungsrente zählt zu den Sozialleistungen, deshalb zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld. Die Krankenkasse kann einem Wiedereingliederungsplan nicht zustimmen, der Gesetzgeber gibt ihr die Möglichkeit. Während der Wiedereingliederung erhältst Du Krankengeld von der Krankenkasse. So lange sie keinen schriftlichen Bescheid schicken, würde ich nicht von einer Ablehnung der Wiedereingliederung durch die Krankenkasse ausgehen. Für so eine Entscheidung muss ein Becheid erlassen werden, dieser setzt einen Verwaltungsvorgang in Gang, also man kann Widerspruch einlegen, auch dagegen klagen. Du hast noch die Möglichkeit, Dich an den Integrationsfachdienst zu wenden, er ist beim Landratsamt zu finden. Dort wirst Du auch zu Möglichkeiten beraten, wie Du wieder ins Arbeitsleben zurückkehren kannst. Sehr wichtig ist auch die Haltung Deines Arbeitgebers zu dieser Angelegenheit, wenn er nicht möchte, dass Du an den Arbeitsplatz zurückkommst, dann kann es problematisch werden. Mal eine Frage zurück, hast Du einen Schwerbehindertenausweis,wenn nicht dann unbedingt beantragen. Denn er ist die Voraussetzung, um weitere Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Bei allen Problemen, die die Teilrente bringt, ist sie allerdings auch eine Möglichkeit, um den verminderten Gehalt durch die Teilzeitbeschäftigung auszugleichen. Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr gemeinsam eine Lösung findet. Tschüß, Elisabethh. |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Axellino und Elisabeth,
erstens herzlichen Dank für die Rückmeldungen!!! @Axellino: danke,dass du beide Links eingefügt hast.Das ist sicherlich hilfreich. @Elisabeth: ja,ich habe einen Schwerbehindertenausweis (G 100 %).Das ist bis 2022 befristet. Ich halte euch auf dem laufenden und melde mich bald wieder. Viele Grüße, Josi |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
krankengeld, krankenkasse, reha, rente |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|