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AW: Nicht histologisch abgesicherte Diagnose, Arzt verklagen?
Lieber Sonnenjunge,
die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet ihren Versicherten zu helfen, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht. Bitte wende Dich an Deine Krankenkasse, sicherlich ist es günstig, hierbei zu einem Dienststellenleiter zu gehen. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erstellt Gutachten,die für den jeweiligen Versicherten kostenlos sind. Außerdem sind die Ärztekammern Ansprechpartner. Gib mal bitte in eine Suchmaschine den Begriff Ärztekammer und den Namen Deines Bundeslandes ein. Es ist wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen, inzwischen gibt es auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte. Du hast das Recht auf Kopien von Deiner Patientenakte. Dafür musst Du allerdings die Kosten übernehmen, dies ist gesetzlich festgelegt. Hier noch ein Link zur entsprechenden Webseite des Bundesgesundheitsministeriums:http://www.bmg.bund.de/themen/praeve...ngsfehler.html http://www.zdf.de/volle-kanne/was-tu...r-6598350.html LG Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (04.10.2016 um 09:27 Uhr) Grund: Link ergänzt |
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