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Alt 10.05.2017, 08:37
axellino axellino ist offline
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Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Celle
Beiträge: 105
Standard AW: Verzweifelt wegen Geldsorgen OP absagen?

Guten Morgen Elisabethh,

Zitat:
Das Arbeitslosengeld 1 wird insgesamt 12 Monate gezahlt.
Diese Aussage müsste man ein wenig anders formulieren.
Die max. "mögliche" Anspruchsdauer für das ALG 1 nach Nahtlosigkeit, kann 12 Monate betragen.

Denn sollte die Rentenversicherung in den benannten Zeitraum eine volle Erwerbsminderung feststellen (unter 3 Std. täglich Erwerbsfähig), so wie bei mir nach ca. 9 Monaten Leistungsbezug geschehen, dann hat man keinen Anspruch mehr auf ALG 1 nach Nahtlosigkeit, da man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.

Nun kann man ggfls. sagen, dann beantrage ich ebend erstmal keine Rente, aber so einfach ist es dann auch nicht, so wie bei mir auch geschehen.

Mit der Beantragung des ALG 1 nach Nahtlosigkeit wird immer der ÄD der Arbeitsagentur eingeschaltet, der ein Gutachten erstellt über die Leistungsfähigkeit auf den Arbeitsmarkt.
Sollte so ein Gutachten besagen, das man nur unter 15 Std. wöchentlich, über 6 Monate hinaus leistungsfähig ist, wird man von der Arbeitsagentur aufgefordert innerhalb von 4 Wochen eine LTA/Reha zu beantragen.
(§ 145 SGB III)

Sollte es dann passieren, z.B. wie bei mir, das die Rentenversicherung eine LTA/Reha ablehnt, weil dadurch keine Besserung der Erwerbsminderung erzielt werden kann, dann wird dieser Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt, ob man nun will oder ebend nicht.

Das wollte jetzt nur anmerken betreffend der 12 Monate, denn es kann durchaus anders sein und ablaufen und der Anspruch endet ggfls. schon vorher, aufgrund einer festgestellten vollen Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung.

Viele Grüsse
axellino
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