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Alt 01.11.2004, 18:04
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.224
Standard Rente - Krankenkasse - was bedeutet das ???

Noch ein Zitat, aus einem Merkblatt meiner KK aus dem klar wird, warum sie das vorher fragen müssen:

"Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Bei der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich um eine Pflichtversicherung, für die eine Vorversicherungszeit erfüllt sein muß. Nur wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied beziehungsweise bei einem Mitglied Familienversichert war, kann in der Krankenversicherung der Rentner versichert werden. Als Berufsleben gilt der gesamte Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung.
Waren Sie als Familienangehöriger mitversichert, werden diese Zeiten ebenfalls angerechnet.
Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben prüft die Krankenkasse(*) für Sie. Und zwar automatisch, sobald sie von Ihrem Rentenantrag erfährt."


(*) Hier stand der Name der Krankenkasse von der das Merkblatt stammt.

Hallo S. wenn Du das nicht erfüllst, nicht aufregen, dann zitiere ich das Merkblatt weiter.
Es geht dann als Familienversicherung oder freiwillig Versichert weiter.

Lieben Gruß
Wolfgang
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