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Glomus jugulare-Krankenkassenprobleme
Hallo Susanne,
auch wenn es im Moment sicher dein geringstes Problem ist, werde ich mal auf die Krankenkassenproblematik eingehen. Eine Rückforderung ist meines Wissens für längstens 4 Jahre (Verjährungsfrist) möglich. Die Frage ist, ob Deine Therapien normale gesetzliche Leistungen sind, oder ob sie im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (nach §13 (3) SGB V) genehmigt wurden. Bei eine Kostenübernahme im Rahmen einer Einzelfallentscheidung darf kein Eigenanteil abgezogen werden. Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute. Andreas |
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