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  #1  
Alt 30.03.2005, 08:00
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo luci*katze,

das ist echt unglaublich und wäre ein gefundenes Fressen für die Presse. Es ist total unterschiedlich, wie und was die Leute einreichen. Mal ist es der original Terminzettel, mal eine selbst aufgestellte Liste, mal ne Kopie......Ich glaube nicht, dass sich ein Sachbearbeiter einen Zacken aus der Krone bricht, wenn er sich (wenn er die Angaben auf den eingereichten Unterlagen bezweifelt) mal eben in der Strahlenklinik anruft und sich die Termine bestätigen lässt. Das scheinen echt Leute ohne Verstand und Fingerspitzengefühl zu sein. Die gibt es aber leider überall und mit Sicherheit auch bei uns!!! Mit einem Kassenwechsel tust Du denen nur einen Gefallen. Gibt es eine andere Dienststelle der Barmer in Deiner Nähe? Dann lass Dich dort führen. Oder suche das Gespräch mit dem Dienststellenleiter (aber gaaaaaaanz ruhig und sachlich) oder beschwere Dich schriftlich über die Sachbearbeiter (Namensnennung).
Wenn Du all das nicht möchtest, suche das Gespräch mit einer anderen Krankenkasse bei Dir in der Nähe. Wähle keine, die nur einen Sitz irgendwo in Hintertupfingen hat und die nur telefonisch erreichbar ist. Dafür hast Du zuviel mit der KK zu tun.
Ich drücke Dir die Daumen, dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat!!!!!!!
Lieben Gruß
Andreas
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  #2  
Alt 30.03.2005, 10:27
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo luci*katze,

lass Dich von Deiner KK nicht ärgern.
Lass doch einfach das Taxiunternehmen mit der Kasse direkt abrechnen.
Mach Dir in einfach Word ein Formblatt mit Deinem Namen, Adresse, Adresse der Strahlenpraxis und dann Datum, Fahrkosten und Unterschrift.
Du unterschreibst dann jede Fahrt und bestätigst den Preis, der auf dem Taxameter steht.
Du brauchst nicht mehr selbst Geld mitnehmen (Trinkgeld ist ok) und den Ärger mit der Kasse hat das Taxiunternehmen.
Und glaub mir, die ärgern sich nicht lange, denn dann hat die Kasse sehr schnell Ärger.
Bei mir ging dieses genau so. Der Vorschlag kam übrigends von meinem Taxifahrer.

Lieben Gruß
Wolfgang
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  #3  
Alt 30.03.2005, 14:12
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

danke andreas & wolfgang!

nein andreas, eigentlich war der kassenwechsel ein joke. ich tu doch der kasse bloßn gefallen, wenn ich wechsele...

schon allein deshalb werd ich 100 jahre alt werden & unmengen von teuren medikamenten konsumieren, bloß um mich zu rächen!

ich werd privat gefahren lieber wolfgang. aber jetzt ist es auch egal: nur noch 2 mal *jubel*, freitag ists vorbei.

glückliche müde luci*katze
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  #4  
Alt 03.04.2005, 08:20
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo,
ist alles richtig. Das Problem ist nur (abgesehen, dass die Strahlentherapie bei Luci bereits gelaufen ist) nicht mal die Bestätigung für die Notwendigkeit einer Begleitperson bekommen hat. Da werden die Ärzte (wenn sie nichtmal das als notwendig ansehen) keinen Taxischein ausstellen!!!!!!!

Lieben Gruß
Andreas
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  #5  
Alt 03.04.2005, 17:51
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Birgit8 Birgit8 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

LieberAndreas,lieber Wolfgang,


wie versprochen melde ich mich mit dem Bescheid meiner Kasse
zu meinem Einspruch .Er wurde abgelehnt.
Wörtlich:
"Mit den zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Änderungen (GMG)
ist eine Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch bei bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Bei Strahlen-und Chemotherapien kann davon ausgegangen werden,dass
diese aufgrund der med.Entwicklung in der Regel ambulant erbracht
werden.Es handelt sich daher um keine stat.Krankenhausbehandlung ersetzende Massnahme im Sinne des §60 des Sozilagesetzbuch V(Serienbehandlung)..............."

Ja,damit werde ich also zur Behandlung laufen.50 Euro in der Woche
habe ich nicht.Wenn ich Strassenbahn fahre ,muss ich für die
kurze Strecke 2x umsteigen.
Soviel zum Sozialstaat.

Viele Grüsse Birgit
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  #6  
Alt 03.04.2005, 21:16
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Birgit,

Klage einreichen lassen!!
Und Krankenkasse wechseln.
Erklär Deinem Arzt, ob Er das verantworten kann?.
Er soll Dich stationär einweisen. Dann mußt Du zwar auch zuzahlen, aber die Krankenkasse zahlt unmengen.

Lies doch bitte noch mal das was Andreas geschrieben hat.

Lieben Gruß
Wolfgang

PS ich frag noch mal genau bei meiner KK
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  #7  
Alt 03.04.2005, 21:46
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Birgit,
das ist doch mal was für die Presse. Ich finde es den Oberhammer.
Gerade bei der Strahlen- und Chemotherapie DÜRFEN die meisten Patienten AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN NICHT SELBST FAHREN ODER ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL NUTZEN. Setze selbst eine solche Stellungnahme auf und lass deinen Arzt das gegenzeichnen.
Und wenn Du nicht in der Lage bist dir jeden Tag ein Taxi zu leisten (wer kann das schon), was dann? Dann wird der Arzt dich stationär einweisen. Einige Kassen geben soviel Geld für Bauchtanzkurse und ähnlichen Schwachsinn aus, aber dafür nicht? Tut mir leid. Versteh ich nicht.
Ich kann mich Wolfgangs Meinung nur anschließen. Reiche erneut Widerspruch ein. Der landet dann vor dem Widerspruchsausschuss, der von KassenMITGLIEDERN und nicht von Angestellten besetzt ist. Vielleicht haben die etwas Fingerspitzengefühl.
Kennst du jemanden, der bei der Presse arbeitet? Ich könnte ausrasten.
Mir fällt gerade noch was ein:
Es gibt sogenannte hochfrequente Behandlungen, bei denen die FK auch zur amb. Behandlung gezahlt werden. Unter hochfrequent versteht man, wenn beispielsweise über mind. 6 Wochen mind. 2 mal pro Woche der Arzt aufgesucht werden muss (so handhaben wir das zumindest. vielleicht ist das ja auch wieder Auslegungssache). Dann soll der Arzt das als hochfrequente Behandlung deklarieren. Oder frage deine Kasse, was die unter hochfrequente Behandlung verstehen. Ich bin mal auf die Antwort gespannt.

Liebe Grüße und ich drücke alle Daumen.
Andreas
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  #8  
Alt 04.04.2005, 11:05
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Liebe Birgit,
jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazugeben.
Ich habe im Januar 2004 Bestrahlungen bekommen und bin mit dem eigenen Auto gefahren. Ich hatte eine Terminkarte, auf der alle Termine eingetragen und abgezeichnet wurden. Hinterher habe ich das bei der Kasse (BKK Pfalz) eingereicht und ohne Problme pro km 0,22 Euro bekommen, abzüglich meiner Selbstbeteiligung für die erste und letzte Fahrt.
Diese berühmten "Ausnahmefälle" bei der Kostenübernahme beziehen sich nach meinen Informationen auf sog. Serienbehandlungen, wie z.B. Chemo und Bestrahlung.
Mein Tipp:google Dich zur "Gesundheitsreform" durch und suche nach "Fahrtkosten".
Gruß
Ute
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  #9  
Alt 04.04.2005, 11:35
Ute_G Ute_G ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Ich hab noch was gefunden im Internet:

Regelungen zur Fahrtkostenerstattung

Mit der Gesundheitsreform, die zum Jahreswechsel in Kraft trat, wurde beschlossen, dass die Krankenkassen mit wenigen Ausnahmen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht mehr übernehmen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22. Januar 2004 entschieden, welche Patientinnen und Patienten von dieser Regelung ausgenommen sind:
· Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie fahren müssen
· Dialyse-Patienten
· Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG),
blind sind (Bl)
oder besonders hilfsbedürftig sind (H).
Auch in diesen Fällen müssen die Fahrten zuvor durch die Krankenkasse genehmigt werden. Als Eigenbeteiligung müssen die Patienten maximal 10 Prozent der Fahrtkosten zuzahlen (mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro pro Fahrt).
Informieren Sie sich vor der nächsten Fahrt zur ambulanten Behandlung bei Ihrer Krankenkassen über die genauen Regelungen.

Und noch was von BKK-online:
Fahrkosten
Weiter beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „AG“, „BI“, oder „H“ bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.
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  #10  
Alt 04.04.2005, 11:40
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hier ist der Link:
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/ab...ntransport.pdf

Interessant sind die §§ 7 und 8 und die Anlage2

LG
Wolfgang

Und noch ein ergänzender Satz dazu:
Bitte achte darauf, daß Du unter die "Chroniker" Regelung fällst. Das bedeutet, daß Du ohnehin maximal 1 % des Familienbruttoeinkommens als Zuzahlung leisten mußt.
Ich denke, daß Du diesen Wert bald, wenn nicht schon jetzt, überschritten hast. Also gleich den Antrag auf Befreiung stellen, dann kann Dich diese ganze Diskussion sowieso nicht mehr "kratzen".
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  #11  
Alt 04.04.2005, 14:12
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo an alle !
Die Krankenkassen sind doch so unterschiedlich !!!!
Ich habe von meiner BKK-Gesundheit West,alles an Fahrtkosten bekommen.Bin jeden Tag von Bad Münder (Ja,Wolfgang deine geliebte Ziegenbuche steht nach wie vor )nach Hannover zur Bestrahlung gefahren worden und es wurde alles übernommen. Dann auch noch alle zwei Wochen die Fahrt von Bad Münder nach Hause und die Kasse hat alles übernommen.
Habe auch automatisch die Befreiung zugeschickt bekommen !
Also es gibt auch noch Krankenkassen,die noch "Sozial " handeln !
Wollte damit auch nur sagen,das es auch anders geht !
Glaubt mir ich bin froh das ich fast keine Probleme mit de Krankenkasse habe.
Gruß an alle
Ute
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  #12  
Alt 04.04.2005, 15:17
Ute_G Ute_G ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Ute,
ich kann Dir nur beipflichten. Es wird viel auf die BKKs geschimpft, aber ich habe mit diesen Kassen nie Probleme gehabt. Habe bei anderen Patienten Kämpfe miterlebt.
Bei mir reichte meistens ein klärendes Telefonat mit nettem Umgangston.
Ich kann nur sagen toi, toi, toi.
Ute
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  #13  
Alt 24.07.2005, 18:54
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hallo,muss auch ab 4.8. zur strahlen- und chemotherapie.bin mitglied in deutschen angestellten krankenkasse.habe meine verordnung zur krankenbeförderung, die ich in der ersten sprechstunde in der strahlentherapie hatte, bei der krankenkasse abgegeben.dieses wurde dann auch genehmigt.jetzt werde ich dann jeden tag mit dem taxi zur strahlentherapie fahren und auch wieder abgeholt.zuzahlen brauche ich nichts, da ich seit märz von der zuzahlung befreit bin. viele grüsse
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  #14  
Alt 02.08.2005, 23:06
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Hallo
wie sieht es denn bei den Privaten Versicherungen aus. Die DKV will jedenfalls nichts mehr an Transportkosten für die Strahlenbehandlungen meines Vatis bezahlen....beim ersten Mal hat sie bezahlt, nun meint sie, das war nur aus Kulanz und im Vertrag meines Vatis ist die Bezahlung solcher Transportkosten nicht verankert...allerdings haben sie beim ersten Mal bezahlt ohne darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich nicht bezahlen müssen und nur so kulant sind (wie nett!!!) Eigentlich hätte mein Vati sich eigentlich stationär behandeln lassen sollen...tja das wär der Krankenkasse viel teurer gekommen, aber das stört die DKV nicht...von wegen eine private Krankenversicherung wäre besser als eine gesetzliche!
Weiß jemand über die Gesetzeslage Bescheid, wenn das SGB für die privaten nicht gelten soll, welches Gesetz dann?
Gesine
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