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Erwerbsunfähigkeitsrente auch ohne Folgekrebs?
Hallo Gaby,
da hat sich der Reha-Arzt ja sehr fein aus der Affäre gezogen; denn seine Aussagen sind für dich ziemlich blöd. 6 Monats-Frist gibt es eigentlich nicht! In diesem Zusammenhang gibt es bei den Rentenversicherungen lediglich die Feststellung, dass bei einem negativen Reha-Entlassungsbericht (negativ = Reha-Arzt hat Berentung NICHT befürwortet) ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen sein sollte, bis ein Rentenantrag dann doch positiv entschieden werden kann (zwischenzeitliche Verschlechterung des Befindens). Für mich sieht das also so aus, dass dieser Reha-Arzt dich im Entlassungsbericht für voll arbeitsfähig erklärt hat (beim Rentenversicherungsträger) und du nun erst nach 6 Monaten eine Chance auf Rentenbewilligung hast... Dass man so mit unwissenden, krebskranken Menschen umgeht, finde ich zum Kotz.. !!! :-( Sprich noch einmal mit deinem Arzt; er kann dir nämlich sagen, was im Bericht steht. Und dann meldest du dich hier noch einmal, ok? Liebe Grüße Norma |
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