![]() |
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo Maik,
natürlich hat sie einen Anspruch auf Rente. Diese wird bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet. Ihr solltet mal zur BfA oder LVA gehen und Euch beraten lassen. Gruß gast |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|