#1
|
|||
|
|||
Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung
Hallo,
enlich ist es bei mir soweit und meine Wiedereingliederung beginnt im September. Ich habe gestern mit meinem Chef telefoniert es meinte soweit sei alles ins Ordnung nur eine kleine Änderung mit der Arbeitszeit würde es ergeben, ich soll nicht mehr 16 Std in der Woche arbeiten sondern nur noch 12 Std. Wer kennt sich damit aus oder kann mir sagen wo ich Hilfe bekommen kann. Ich spiele Momentan mit dem Gedanken (ich fühle mich dazu fast gezwungen) in Erwerbsunfähigkeitsrente zu gehen, da mit 12 Arbeitsstunden in der Woche es ja nur noch ein 400 € Job ist. Ich freue mich über jede Hilfestellung Gruß Teddy |
#2
|
||||
|
||||
AW: Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung
Hallo Struppi,
das hört sich irgendwie nach einem Missverständnis an. Eine Wiedereingliederung hat an sich nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, sondern ist eine Arbeitserprobung während der Arbeitsunfähigkeit (Hamburger Modell). Erst wenn die Wiedereingliederung erfolgreich war, beginnt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kann nur im Wege einer Änderungskündigung die Stundenzahl einseitig verändern , dass ist ja hier nicht der Fall. Tipp: Nocheinmal nachfragen , ob sich die Stundenreduzierung auf die Wiedereingliederung oder auf den Arbeitsvertrag bezieht. Gruß Jürgen (Thorax) |
#3
|
|||
|
|||
AW: Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung
Hallo Jürgen,
das mit der Stundenredzierung bezieht sich auf nach der Wiedereingliederung. Wir sind ein kleiner Betrieb und die Auftraäge gehen etwas zurück. Meine Kollegin soll ab 1.10.05 nur noch 12 Wochenstunden arbeiten und bei mir soll es ab nach der Wiedereingliederung am 1.11.05 soweit sein. Da man aber (so viel ich weis) mit 12 Wochenstunden nur noch geringfügig beschäftigt ist aändert sich ja wohl alles -keine Lohnsteuerkarte mehr, Krankenversichert wieder beim Partner, keine Rentenversicherung u.s.w). Wer kann kann mir da weiterhelfen (welches Amt) ich habe einen Behindertenausweis mit 50%. Hast du Ahnung????? Vielen Dank struppi |
#4
|
||||
|
||||
AW: Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung
Hallo Struppi,
was steht denn in deinem Arbeitsvertrag hinsichtlich der Wochenstunden? Wenn da 16 Stunden steht, kann der AG nicht einseitig diei Stundenzahl verändern. Gruß Jürgen |
#5
|
||||
|
||||
AW: Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung
Liebe Struppi,
hast du nicht schon im Brustkrebsforum des Medizin-Forums gepostet ??? Wenn ja war doch hier die Situation die, dass aufgrund der Betriebsgrösse der Kündigungsschutz nicht greift. Somit wären auch Änderungskündigungen aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation ohne Probleme möglich. Aber wie gesagt, ich weiss nicht, ob du diesen Thread dort gepostet hast. Wenn nicht gebe ich dir gerne den Link zu diesem Eintrag mit ausführlichen Antworten Gruss Christine |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|