#1
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GdB - Liposarkom nach Heilungsbewährung
Heute habe ich meinen Widerspruchsscheid vom Versorgungsamt bekommen und soll von 80% auf 30% heruntergestuft werden. Ich habe vor über 5 Jahren einen kindskopfgroßen Tumor im Oberschenkel gehabt - Chemo, OP, Bestrahlung folgten. Bin seitdem tumorfrei und natürlich glücklich. Als Folgeschaden habe ich meinen m. rectus femoris "abgeben" müssen, so dass ich mich im täglichen Leben schon mächtig beeinträchtigt sehe. Leider kann ich der "Anhaltepunktetabelle für die gutachtliche Tätigkeit" keine sinnvolle Aussage zum Grad meiner Behinderung entnehmen. Für mich stellt sich die Frage, ob sich eine Klage lohnt oder ob ich meine Nerven sparen sollte, einen Anwalt müsste ich mir vorher auch suchen. Wem erging es ähnlich und wieviel Prozent habt ihr bekommen?
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#2
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GdB - Liposarkom nach Heilungsbewährung
bevor Du Dir eine Klage überlegst, ist ja die Frage wichtig, was Dir ein hoher GdB bringt. Ich habe 100% aber eigentlich bringt dies mir ausser hin und wieder etwas billigeren Eintritt nichts...
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#3
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GdB - Liposarkom nach Heilungsbewährung
Ein Grad ab 50% (GdB) gewährleistet mehr Kündigungsschutz, mehr Urlaub, Steuervorteile etc. Sofort erneut Widerspruch einlegen bei Versorgungsamt!!!!!!!
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#4
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AW: GdB - Liposarkom nach Heilungsbewährung
Hallo, ich habe gerade die Frage wegen der Heilungsbewährung nach Liposarkom gelesen. Ich stehe jetzt vor dem gleichen Problem. Mir wurde vor 5 Jahre ein großer Teil des Quadrizeps samt Liposarkom entfernt. Ich bin in meiner Beweglichkeit schon sehr eingeschränkt, war früher auch sehr sportlich, was jetzt überhaupt nicht mehr geht. Nun habe ich vom Versorgungsamt die Rückstufung der Schwerbehinderung auf 20 % (!)bekommen. Ich weíß nicht, ob ich Widerspruch einlegen soll, oder ob ich damit nur noch meine Nerven umsonst ruiniere. Wenn jemand Erfahrung damit hat, bitte ich um Anwort.
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#5
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AW: GdB - Liposarkom nach Heilungsbewährung
Hier kommt nun die Fortsetzung vom 04.04.2005, wo ich meine Frage als Gast gestellt habe. Nach erfolglosem Widerspruch habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht und bis heute ist folgendes passiert: Anfang Dezember hatte ich einen Gutachtertermin bei einem vom Gericht gestellten Gutachter, welcher mich eingehend untersucht und geröntgt hat. Er kam zum Ergebnis, dass das Versorgungsamt meinen Grad der Behinderung zu niedrig angesetzt hat (Begutachtung erfolgte nur nach Aktenlage und nicht mal durch einen Chirurgen bzw. Orthopäden). Sein Vorschlag: 50% und "G". Anfang Januar hat das Gericht das Versorgungsamt zur Stellungnahme aufgefordert, die Stellungnahme habe ich noch nicht. Ich denke, dass 50% ok sind, auf ein "G" hatte ich schon gar nicht mehr gehofft, da es mir schon damals trotz Widerspruch nicht gewährt wurde.
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen (20% sind eher ein Scherz) und wenn es nichts bringt über das Sozialgericht gehen, denn es gibt, gerade wenn man noch arbeitet einige Vorteile (siehe 2. Beitrag), auf die man nicht verzichten sollte. Und wie sich in meinem Fall zeigt, scheint es aussichtsreich zu sein. Ein weiterer Vorteil des ganzen Verfahrens ist ja auch, dass man - solange das Verfahren läuft - bei seiner ursprünglichen Einstufung bleibt. Ich habe somit schon fast 1 1/2 Jahre "gewonnen". Wurde eigentlich vorher eine Anhörung nach SGB IX durchgeführt? Welche Begründung bzw. Stellungnahme wurde für die 20% gegeben? Den Widerspruch würde ich erst einmal formal einlegen, gleich verbinden mit dem Antrag auf Akteneinsicht und erst nach Aktenstudium begründen. Da wir ähnliche "Leiden" haben, kann ich vielleicht auch weiter behilflich sein, evtl. über e-mail? Viel Glück Antje |
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